Informationen über unsere Ausländerbehörde
Einige Einwohner*innen vom Landkreis Göttingen haben keinen deutschen Pass. Die Ausländerbehörde ist für die Regeln für Personen ohne deutschen Pass zuständig.
Es gibt die Ausländerbehörde in Osterode und in Göttingen. Für die Stadt Göttingen gibt es eine eigene Ausländerbehörde bei der Stadt.
Bitte beachten Sie: Bitte kommen Sie nur, wenn Sie vorher einen Termin gemacht haben.
Будь ласка, приходьте до міграційної служби лише за попереднім записом.
(Transkription: Budʹ laska, prykhodʹte do mihratsiynoyi sluzhby lyshe za poperednim zapysom.)
.يرجى الحضور إلى دائرة الأجانب فقط بعد تحديد موعد مسبق
(Transkription: Yurjā al-ḥuḍūr ilā dāʾirat al-ajānib faqaṭ baʿda taḥdīd mawʿid musbaq.)
Bitte vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch einen Termin. Im Serviceportal finden Sie die Ansprechpartner*Innen.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie in der Stadt Göttingen wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen für Sie zuständig.
Adresse: Hiroshimaplatz 1–4, 37083 Göttingen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall direkt bei der Stadt Göttingen
Якщо ви живете в місті Ґеттінґен, за вас відповідає Міграційна служба міста Ґеттінґен.
Адреса: Hiroshimaplatz 1–4, 37083 Göttingen.
У цьому випадку, будь ласка, звертайтесь безпосередньо до міської адміністрації Ґеттінґена.
.إذا كنت تسكن في مدينة غوتينغن، فإن دائرة الأجانب في مدينة غوتينغن هي المسؤولة عنك
.Hiroshimaplatz 1–4, 37083 Göttingen :العنوان
.في هذه الحالة، يرجى التوجه مباشرة إلى مدينة غوتينغن
Aufenthaltserlaubnis & Reiseausweis
Sie möchten die Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und/oder eines Reiseausweises beantragen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Dienstleistungen:
- Änderung von ausländerrechtlichen Nebenbestimmungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltskarte für Berechtigte nach FreizügG/EU
- Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen
- Daueraufenthalt-EU
- Niederlassungserlaubnis – allgemein
- Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose
- Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 können biometrische Fotos für die Beantragung von Aufenthaltstiteln nur noch digital eingereicht werden. Durch diese neue Regelung wird Ihr Foto digital und ohne Qualitätsverlust verarbeitet – das bedeutet, es muss nicht mehr ausgedruckt, eingescannt und wieder hochgeladen werden. Mitgebrachte Papierfotos dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht mehr verwendet werden.
Vor Beginn Ihres Termins in der Ausländerbehörde haben Sie eigenständig ohne Aufforderung die Möglichkeit im Wartebereich ein digitales Lichtbild von Ihnen zu erstellen (bitte erscheinen Sie in diesem Falle mindestens 15 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin im Wartebereich um das Bild aufzunehmen).
Der Preis für ein Passbild beträgt pro Person (unabhängig vom Alter) 6 Euro. Ein Ausdruck oder eine digitale Weiterleitung des an den Aufnahmesystemen der Bundesdruckerei erstellten Fotos ist nicht möglich.
Alternativ: Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, digitale Passbilder bei einem Fotografen erstellen zu lassen, wenn dieser bei einem zertifizierten Cloud-Dienst registriert ist. Eine Übersicht aller Fotografen und Fotodienstleistern, die Passbilder nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen erstellen und sicher an die Behörde übermitteln, ist über die private Webseite
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ abrufbar.
Aufenthaltsgestattung & Duldung
Sie möchten die Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung beantragen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Dienstleistungen:
- Änderung von asylrechtlichen Nebenbestimmungen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsduldungen
Einbürgerung
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung beantragen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Einbürgerung.
Verpflichtungserklärung
Sie möchten einen Ausländer zu Besuchszwecken nach Deutschland einladen und benötigen für das nötige Visum eine Verpflichtungserklärung?
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Verpflichtungserklärung (Besuchseinladung).
Namensänderung
Sie möchten aus wichtigem Grund eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, da eine Änderung nach den bürgerlichen Vorschriften über das Standesamt nicht möglich ist?
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung öffentlich-rechtliche Namensänderung (Änderung von Vor- und Familiennamen).
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sie möchten als Arbeitgeber im beschleunigten Fachkräfteverfahren über die Ausländerbehörde ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für eine angeworbene Fachkraft (mit vorliegender Vollmacht) einholen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie Kontaktinformationen finden Sie in unserem Serviceportal.