Altbauförderprogramm
Der Landkreis unterstützt seit 2011 im Rahmen des Förderprogramms Altbausanierung die energetische Optimierung von Wohngebäuden. Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Investitionen in effiziente Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Einsparung von Heizenergie. Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderhöhe beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 2.000 Euro. Beim Einbau von zertifizierten Bau- und Dämmstoffen erhöhen sich die maximalen Fördersummen. Das Förderprogramm hat gegenwärtig eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Der Landkreis Göttingen gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie Fördermittel für die energetische Optimierung von Wohngebäuden, die sich im Gebiet des Landkreises Göttingen (ohne Stadt Göttingen) befinden.Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Landkreis Göttingen (ohne Stadt Göttingen) durch verbesserten oder erhöhten Wärmeschutz der Wohngebäude und durch den Einsatz der aufgeführten technischen Anlagen. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emmissionen im Landkreis Göttingen geleistet.
Die Antragstellung erfolgt über die Energieagentur Region Göttingen. Die Mitarbeitenden der Energieagentur beraten Sie dazu gerne kostenlos und unabhängig.
Ansprechpersonen sowie Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:
https://energieagentur-goettingen.de/foerdermittel/foerderprogramm-altbausanierung/
Dort auf der Homepage der Energieagentur Region Göttingen finden Sie auch weitere Informationen wie Förderinhalte zum Altbausanierungsprogramm und Fördervoraussetzungen, einen Leitfaden für das Antragsverfahren sowie eine Übersicht der Förderbeträge.
Herr Fraeter: Detailseite
Referat: Referat Nachhaltige Regionalentwicklung | Referat Nachhaltige Regionalentwicklung - Standort Göttingen
Walkemühlenweg 10
37073 Göttingen