Hinweise zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unterhaltspflichtige sowie Verpflichtete sonstiger Ansprüche von Leistungsberechtigten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
 

  1.  

    Verantwortlicher der Datenerhebung

    Der Landkreis Göttingen, vertreten durch die Landrätin, Dr. Ulrike Witt, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen,
    Telefon: 0551 525-0, Fax: 0551 525-62588, E-Mail: info@landkreisgoettingen.de, info@landkreisgoettingen.de-mail.de,
    als Träger der Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten, die im Zusammenhang mit der Überprüfung von Unterhalts- und sonstigen Ansprüchen anfallen.

  2.  

    Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

    Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen
    Frau Bringmann
    37070 Göttingen
    Telefon: 0551 525-0
    E-Mail: datenschutz@landkreisgoettingen.de
     

  3.  

    Gesetzliche Grundlagen der Datenverarbeitungen

    Gesetzliche Grundlagen für diese Datenverarbeitungen sind insbesondere die Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. SGB X, SGB IX, SGB XII, AsylbLG sowie weitere spezialgesetzliche Regelungen.

    Darüber hinaus ist gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO eine Datenerhebung auch zulässig, wenn die von der Datenerhebung betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
     

  4.  

    Verarbeitungszweck

    Der Landkreis Göttingen, als überprüfende Stelle für Unterhalts- und sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Gewährung von o. a. Leistungen, verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach den Vorgaben gesetzlicher Regelungen. Der Landkreis Göttingen ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, Unterhalts- und sonstige Ansprüche bei Gewährung von Leistungen zu prüfen, festzusetzen und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen.

    Personenbezogene Daten werden bei der Durchführung der Erstattung gegenüber anderen unterhalts-/anspruchsprüfenden Behörden, der Geltendmachung von gesetzlichen Anspruchsübergängen und des Forderungseinzuges verarbeitet; ferner zur Erstellung von Statistiken und Kennzahlen.
     

  5.  

    Kategorien personenbezogener Daten

    Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Landkreis Göttingen, als unterhalts-/anspruchsüberprüfende Stelle der vorgenannten Aufgaben insbesondere verarbeitet:

    a) Grunddaten inkl. Kontaktdaten

    Hierzu gehören beispielsweise:

    Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand

    b) Daten zur Ermittlung von Ansprüchen

    Hierzu gehören beispielsweise:

    Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Daten zur Kranken-/Renten-/Pflegeversicherung, Daten zu Unterhalts-/Regressansprüchen, Daten zur Dauer und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen.
     

  6.  

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

    Die o. g. Datenkategorien können zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden.

    Hierzu gehören beispielsweise:

    andere Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter, Krankenversicherung, Rentenversicherung), Arbeitgeber, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr, Gerichte, Kfz-Zulassungsstellen, Einwohnermeldebehörden, Bundeszentralamt für Steuern, andere Unterhaltspflichtige, Grundbuchamt, Gutachterausschuss, Notare, Gutachter (zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens).
     

  7.  

    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Ihre Daten werden solange gespeichert, solange eine Leistungsgewährung nach den vorgenannten Sozialgesetzbüchern und Spezialgesetzen erfolgt und es zur Bearbeitung von Unterhaltsansprüchen nach den vorgenannten Sozialgesetzbüchern und Spezialgesetzen, bzw. für sachliche und rechtliche Erwägungsgründe, erforderlich ist bzw. solange gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichten.
     

  8.  

    Datenquellen

    Der Landkreis Göttingen als unterhalts-/anspruchsprüfende Stelle darf unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen Personen oder öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen erheben. Dies können beispielsweise andere Sozialleistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung etc.), Arbeitgeber, Melderegister, Grundbuchämter etc. sein. Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Daten aus öffentlichen Quellen, wie dem Internet oder dem Handelsregister erhoben werden.
     

  9.  

    Ihre Rechte

    a) Recht auf Auskunft

    Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Sozialdaten. Hierzu ist ein Antrag auf Auskunft zu stellen, in dem die Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher zu bezeichnen sind (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 Abs. 2 SGB X).

    b) Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung

    Sie haben das Recht auf Berichtigung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern Ihre Daten unrichtig sind, bzw. ein Recht auf Vervollständigung, sofern die verarbeiteten Daten unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB X). 

    c) Recht auf Löschung

    Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern die Verarbeitung der Daten nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 1 SGB X). An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn der Landkreis Göttingen, als SGB XII- und AsylbLG-Leistungsträger Grund zu der Annahme hat, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.

    d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Bei einer Einschränkung der Verarbeitung dürfen Ihre personenbezogenen Daten, abgesehen von der Speicherung, nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden.

    e) Widerspruchsrecht

    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen (Art.21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Dieses Recht besteht gegenüber einer öffentlichen Stelle (hier: dem Landkreis Göttingen als Träger der vorgenannten Leistungen) nicht, soweit an der Verarbeitung ein öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten verpflichtet.

    f) Beschwerderecht

    Sie haben gem. § 81 SGB X das Recht, sich an die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, bei der Verarbeitung von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch in Ihren Rechten verletzt zu sein.
    Wenden Sie sich hierzu bitte an:

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover