Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Wer ist für die Datenschutzhinweise verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Frau Bringmann, 37070 Göttingen, Telefon: 0551 525-0, E-Mail: datenschutz@landkreisgoettingen.de - Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Leistungsberechtigten oder anderen Personen, die sonst an der Leistung beteiligt sind, erfolgt gem. der §§ 61 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe und §§ 67 ff SGB X, soweit ihre Kenntnis für die Gewährung von Hilfe in der Kindertagesbetreuung erforderlich ist, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und e DSGVO.Ihre Daten werden zum Zweck der Gewährung der Hilfe in der Kindertagespflege und dem Kindertagesstättenzuschuss verarbeitet. Dies umfasst: Erhebung von Kostenbeiträgen, Gewährung von Zuschüssen, entsprechende Beratung, statistische Zwecke, Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs. - Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre Daten können zum Zwecke der Aufgabenerfüllung an Dritte übermittelt werden. Hierzu gehören beispielsweise: Zuständige Sacharbeiter des Jobcenters (SGB II), Zuständige Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales (SGB XII- oder AsylbLG-Leistungen bzw. Wohngeld), Rechnungsprüfungsamt, Finanzämter, Gerichte, DRV, Krankenversicherung, andere Dritte wie z. B. Kindertagesstätten und/oder deren Träger, kommunale Ämter, Bundes- bzw. Landesrechnungshof, Kultusministerium, Landesschulbehörde, Landesstatistik, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Landesjugendamt, Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), der andere Elternteil. - Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die Speicherung der Daten erfolgt für die Zeit der Gewährung der Hilfe in Kindertagespflege und Kindertagesstättenzuschuss sowie den jeweils bestehenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. - Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Stammdaten inklusive Kontaktdaten (Aktenzeichen, Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Familienstand, Muttersprache, vorrangig gesprochene Sprache, Gesundheitsdaten des Kindes, weitere Betreuungsmöglichkeiten, Verpflegung, Betreuungszeiten)
Daten zur Leistungsgewährung (Kindertagesstätte/Tagespflegeperson des Kindes, Schule des Kindes, Bankverbindung, Arbeitgeber, Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb, Leistungen der Agentur für Arbeit, Leistungen nach dem SGB II/SGB XII/AsylbLG, Ausbildungsförderung (BAföG, Stipendium etc.), Kindergeld bzw. Kinderzuschlag, Unterhaltszahlungen bzw. UVG, Renten, Sonstige Einkünfte (Krankengeld/ Elterngeld/ Vermietungen etc., Versicherungsbeiträge, Beiträge zu Berufsverbänden, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Kosten der Unterkunft) - Pflicht zur Bereitstellung
Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I ist der Antragsteller (= beitragspflichtige Elternteile) verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben die für die Leistung erheblich sind und auf Verlangen der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen bzw. Beweismittel auf Verlangen vorzulegen oder der Vorlage durch Dritte zuzustimmen. Folgen der fehlenden Mitwirkung ergeben sich aus § 60 ff SGB I. Leistungen können ganz oder teilweise versagt werden, wenn derjenige, der die Leistung beantragt, seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht im vollem Umfang nachkommt. - Datenquellen
Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, erheben wir Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerledigung erforderlich, bei folgenden Stellen: Meldebehörde, Kindertagesstätte und/oder deren Träger, den anderen Elternteil, Bürgerbüro, der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, Jobcenter, Fachbereich Soziales (z. B. Wohngeld), Fachbereich Jugend (z. B. Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst). - Ihre Rechte
a) Auskunft
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Sozialdaten. Hierzu ist ein Antrag auf Auskunft zu stellen, in dem die Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher zu bezeichnen sind (gem. Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 Abs. 2 SGB X).
b) Berichtigung bzw. Vervollständigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern Ihre Daten unrichtig sind bzw. ein Recht auf Vervollständigung, sofern die verarbeiteten Daten unvollständig sein sollten (gem. Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB X).
c) Löschung
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern die Verarbeitung der Daten nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (gem. Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 1 SGB X). An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden (gem. § 84 Abs. 3 SGB X).
d) Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (gem. Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Bei einer Einschränkung der Verarbeitung dürfen Ihre personenbezogenen Daten, abgesehen von der Speicherung, nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen (gem. Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Dieses Recht besteht gegenüber einer öffentlichen Stelle nicht, soweit an der Verarbeitung ein öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten verpflichtet.
e) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen (gem. Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Dieses Recht besteht gegenüber einer öffentlichen Stelle nicht, soweit an der Verarbeitung ein öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten verpflichtet.
f) Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich an die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle zu wenden (gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 SGB X), wenn Sie der Ansicht sind, bei der Verarbeitung von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch in Ihren Rechten verletzt zu sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500, Fax: 0511 120-4599 oder E-Mail: Poststelle@lfs.niedersachsen.de
g) Widerrufsrecht
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch eine Einwilligung zugestimmt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon aber nicht berührt.