Datenschutzerklärung und Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen einer Beurkundung
- Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Landkreis Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt, Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen, Telefon: 0551 525-0 - Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen erreichen Sie unter der Postanschrift:
Frau Bringmann, 37070 Göttingen, Telefon: 0551 525-0, Fax: 0551 525-63090 oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@landkreisgoettingen.de - Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die im Rahmen der Beurkundung erhobenen Daten werden zum Zwecke der
- Durchführung einer Beurkundung,
- Sicherstellung eines Eintrages in das Sorgerechtsregister, im Falle einer Beurkundung von Sorgerechtserklärungen,
- Erstellen eines Unterhaltstitels, im Falle einer Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung,
verarbeitet.
Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, §§ 2 Abs. 3 Nr. 13, 59 und 60 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, sowie § 61 ff. SGB VIII.
Daneben kann eine Verarbeitung u.a. auch für statistische Zwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecken erfolgen. In diesem Fall werden die Daten anonymisiert oder pseudonymisiert.
- Quelle der Daten
Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten, erheben wir diese, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerledigung erforderlich, bei folgenden Stellen:
- dem zuständigen Standesamt
- der örtlich zuständigen Ausländerbehörde
- dem Geburtskrankenhaus
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die von Ihnen erhobenen Daten können zum Zwecke der Aufgabenerledigung –soweit erforderlich- an Dritte, wie beispielsweise
- das zuständige Geburtsstandesamt zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft,
- das zuständige Geburtsjugendamt, zur Eintragung in das Sorgerechtsregister,
- an Ihr Kind bzw. den gesetzlichen vertretenden Elternteil oder dessen Vertreter (z. B. Rechtsanwalt),
- das zuständige Jugendamt des Kindes im Fall einer Beistandschaft, wegen Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung
- die vorgesetzte Dienststelle zur Überprüfung
- der örtlichen Ausländerbehörde, bei Verdachtsmomenten rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung
weitergegeben werden.
- Speicherdauer
Ihre Daten werden beim Landkreis Göttingen solange gespeichert, bis der Zweck hierzu entfallen ist, bzw. solange es zur Bearbeitung im Rahmen einer Beurkundung erforderlich ist und solange gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichten. Die Aufbewahrungsfrist im sogenannten vor Ort geführten Urkundsregister beträgt längstens 30 Jahre nach Ende der eigentlichen Angelegenheit.
- Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
Es werden insbesondere folgende Stamm- und Kontaktdaten erhoben und verarbeitet:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus
- Betroffenenrechte
a) Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
b) Berichtigung/Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)
Sofern Sie darlegen, dass die beim Landkreis Göttingen verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung (Art. 17, 18, und 20 DSGVO)
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden (gem. § 84 Abs. 3 SGB X).
d) Beschwerde
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Niedersachsen ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, Prinzenstraße 5,30159 Hannover, Telefon: 0511-120 4500, Fax: 0511-120 4599 oder E-Mail: poststelle@lfs.niedersachsen.de
- Pflicht zur Angabe der Daten
Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben,
- kann eine Beurkundung des beabsichtigten Verwendungszweck der Urkunde auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Personenstandsgesetz nicht rechtswirksam erfolgen.
- Ihr Begehren muss abgelehnt werden.