Datenschutzerklärung und Informationspflichten nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen einer Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 18 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII-Kinder- und Jugendhilfe

  1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
    Landkreis Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt, Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen, Telefon: 0551 525-0
  2. Datenschutzbeauftragte
    Die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen erreichen Sie unter der Postanschrift:
    Frau Bringmann, 37070 Göttingen, Telefon: 0551 525-0, Fax: 0551 525-63090 oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@landkreisgoettingen.de                                                                                                                                                                              
  3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
    Die im Rahmen der Beratung und Unterstützung erhobenen Daten werden zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe verarbeitet. Ihre Daten werden erhoben, um
    - Sie entsprechend Ihres Anliegens bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützen zu können, 
    - Ihren Antrag zu bearbeiten zu können.

    Die konkreten Sozialdaten dürfen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ ff. 61-64 SGB VIII erhoben und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der Beratung und Unterstützung erforderlich ist.
     
  4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Die von Ihnen erhobenen Daten können zum Zwecke der Aufgabenerledigung –soweit erforderlich- an Dritte, wie beispielsweise 
    - Ihrem Kind,
    - den Elternteilen oder dessen Vertreter (z. B. Rechtsanwälte) untereinander, beispielsweise zur Bekanntgabe der Unterhaltsberechnung,
    - Gerichten, sofern eine Erklärung zum Ausstellen eines sogenannten Beratungsscheins benötigt wird, weitergegeben werden.
     
  5. Speicherdauer
    Ihre Daten werden während der Dauer der Beratung und Unterstützung beim Landkreis Göttingen gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für weitere 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig geworden ist, gespeichert.
     
  6. Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
    Es werden insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet:
    a) Stammdaten / Kontaktdaten
    Das sind beispielsweise: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Bankverbindung
    b) Daten zur Bestimmung und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
    Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Art und Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Gesundheitsdaten (Atteste, Gutachten etc.) sofern diese die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit beeinflussen
     
  7. Betroffenenrechte
    a) Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
    b) Berichtigung/Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)
    Sofern Sie darlegen, dass die beim Landkreis Göttingen verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
    c) Löschung (Art. 17, 18, und 20 DSGVO)
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden (gem. § 84 Abs. 3 SGB X).
    d) Beschwerde
    Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Niedersachsen ist:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, Prinzenstraße 5,30159 Hannover, Telefon: 0511-120 4500, Fax: 0511-120 4599 oder E-Mail: poststelle@lfs.niedersachsen.de
     
  8. Pflicht zur Angabe der Daten
    Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben,
    - kann die Beratung und Unterstützung nicht erfolgen und somit
    - kann der Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden.

    Als unterhaltspflichtiger Elternteil sind Sie nach § 1605 BGB dazu verpflichtet, die angeforderten Daten anzugeben.