Datenschutzerklärung und Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen einer Beistandschaft
 

  1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung 

    Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

    Landkreis Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt.

    Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen, Telefon: 0551 525-0
     

  2. Datenschutzbeauftragte 

    Die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen erreichen Sie unter der Postanschrift:

    Frau Bringmann, 37070 Göttingen, Telefon: 0551 525-0, Fax: 0551 525-63090 oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@landkreisgoettingen.de                                                                                                                                                                              

  3.  

    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
    Die im Rahmen der Beistandschaft erhobenen Daten werden zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe verarbeitet. Die konkreten Sozialdaten dürfen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 68 Abs. 1 S. 1 SGB VIII erhoben und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben in Ausübung der Beistandschaft erforderlich ist. Der Aufgabenkreis der Beistandschaft umfasst nach § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) je nach Antragstellung die Feststellung der Vaterschaft des Kindes und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
     

  4.  

    Quellen der Daten
    Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, erheben wir Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerledigung erforderlich, bei folgenden Stellen:
     

     - dem zuständigen Einwohnermeldeamt

     - der örtlich zuständigen Ausländerbehörde

     - Sozialversicherungsträgern (z. B. Kranken- und Rentenversicherung)

     - Sozialleistungsträgern (z. B. Unterhaltsvorschussstelle, Jobcenter)

     - Ihrem Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb

     - den Justiz- und Finanzbehörden und ggf. bei der Polizei

     - dem Internet, Melderegister, Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen, Grundbuchämtern
     

  5.  

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Die von Ihnen erhobenen Daten werden an Ihr Kind sowie an den antragstellenden oder unterhaltspflichtigen Elternteil oder dessen Vertreter (z. B. Rechtsanwalt) weitergegeben.
    Grundsätzlich dürfen Ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an andere Sozialleistungsträger, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber oder andere Behörden weitergegeben werden.
    Ausnahmen hiervon sind zulässig, wenn es zum Zwecke der eigentlichen Aufgabe des Beistandes-der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches- erforderlich ist. Diese Ausnahmen umfassen auch eine Weitergabe an:
     - ggf. das zuständige Standesamt zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft - 

     - Gerichte (sofern ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist)

     - das für den Wohnort zuständige Jugendamt (Wohnortwechsel; Beurkundungen).
     

  6.  

    Speicherdauer
    Ihre Daten werden während der grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes bestehenden Beistandschaft beim Landkreis Göttingen gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für weitere 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig geworden ist, gespeichert.
     

  7.  

    Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
    Es werden insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet:

    a) Stammdaten / Kontaktdaten

    Das sind beispielsweise: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Bankverbindung

    b) Daten zur Bestimmung und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
    Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Art und Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Gesundheitsdaten (Atteste, Gutachten etc.), sofern diese die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit beeinflussen
     

  8.  

    Betroffenenrechte
    a) Auskunft (Art. 15 DSGVO)

    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.

    b) Berichtigung/Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)

    Sofern Sie darlegen, dass die beim Landkreis Göttingen verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

    c) Löschung (Art. 17, 18, und 20 DSGVO)

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden (gem. § 84 Abs. 3 SGB X).

    d) Beschwerde

    Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Niedersachsen ist:
     

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, Prinzenstraße 5,30159 Hannover, Telefon: 0511-120 4500, Fax: 0511-120 4599 oder E-Mail: poststelle@lfs.niedersachsen.de
     

  9.  

    Pflicht zur Angabe der Daten
    Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben,
     - kann die Vaterschaft nicht festgestellt werden bzw.

     - kann der Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden

     - können Ihre Daten ggf. bei Dritten (z. B. bei Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern,

     - Jobcentern) erfragt werden

     - kann ggf. Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

     

Als unterhaltspflichtiger Elternteil sind Sie nach § 1605 BGB dazu verpflichtet, die angeforderten Daten anzugeben.