Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Mit den folgenden Hinweisen möchte ich Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte informieren. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist der
Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Frau Bringmann, 37070 Göttingen, Telefon: 0551 525–0, Fax: 0551 525–63090, E-Mail: datenschutz@landkreisgoettingen.de
(Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte Kontakt über E-Mail grundsätzlich nicht geeignet ist, vertrauliche Daten auszutauschen.). - Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?
Die Zentrale Bußgeldstelle verarbeitet personenbezogene Daten, die von Ihnen, der Polizei, dem Kraftfahrtbundesamt, anderen Behörden und Privatpersonen (Anzeigenerstattern, Zeugen) stammen. Es handelt sich dabei um Daten zur Person, Fahrzeugdaten, Führerscheindaten, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten und um Zahlungsdaten.
- Wofür werden Ihre Daten verarbeitet (Zweck der Datenverarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 49c Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), da diese Aufgabe dem Landkreis Göttingen als Bußgeldbehörde übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Ich verarbeite Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), der Strafprozessordnung (StPO), der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV), der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) der Fernreiseverordnung (FeReiseV) der Strafprozessordnung (StPO), des Personalausweisgesetzes (PAuswG), des Passgesetzes (PassG) und des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie der Strafrechtlichen Nebengesetze. Die Aufzählung ist nicht abschließend, es kommt immer auf den vorliegenden Tatbestand der Handlung an.
- Wer bekommt meine Daten?
Die Weitergabe von in Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt an andere Behörden, welche mit der Erfüllung von Aufgaben zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten betraut sind. Dies sind Gerichte, Staatsanwaltschaften einschließlich Verwaltungs- und Vollstreckungsbehörden sowie die Behörden des Polizeidienstes soweit es für Zwecke eines Strafverfahrens, Gnadenverfahren oder der internationalen Rechts- und Amtshilfe in Bußgeldsachen erforderlich ist (487 StPO, § 49 c OWiG).
- Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ich speichere die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzliche vorgeschriebene Höchstlöschfrist der Daten beträgt gem. § 49c Abs. 5 OWiG, je nach Fallkonstellation, zwei bis fünf Jahre.
- Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie haben das Recht auf Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten sowie das Recht auf Widerruf von Einwilligungserklärungen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon aber nicht berührt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung und der Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
- Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Zur Aufgabenerfüllung müssen Sie dem Landkreis Göttingen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Erfüllung der Aufgabe (Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der Verbesserung der Verkehrssicherheit) erforderlich sind.
- Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werde ich Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es überwiegen zwingendende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung (die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) oder diese ist gesetzlich vorgeschrieben.