Sperrmüllabholung für den Altkreis Osterode am Harz

Sie beantragen hier die Abholung Ihrer sperrigen Abfälle.

Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird Ihnen per Mail mitgeteilt.

Stellen Sie Ihre Gegenstände frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vorher, spätestens jedoch bis 06:00 Uhr am Abholtag am Straßenrand bereit. Da Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektronikschrott mit unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden, stellen Sie diese Abfälle bitte getrennt voneinander bereit. Die Abholmenge ist auf 4 m³ begrenzt.

Achtung: Nicht mitgenommen werden Aus- und Umbauabfälle, Autoteile, Kleinteile in Säcken und Kisten sowie Schadstoffe.

Abfall, der nicht zu den sperrigen Abfällen gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Hier helfen wir Ihnen gern mit den richtigen Entsorgungswegen unter 05522 960-4777.

Hier geht es zum Infoblatt: Das gehört in den Sperrmüll

Hier geht es zum Online-Antrag

Gebührenpflichtige Sonderleistungen Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott

Als gebührenpflichtige Sonderleistungen bietet der Landkreis Ihnen die Eilabholung, das Holen aus der Wohnung/Keller (Abholung Plus) sowie die Abholung mit Wunschtermin von Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott an.

Die Höhe der jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Das Formular kann nach dem Ausdrucken ausgefüllt und unterschrieben an die dort angegebene Anschrift geschickt werden.

Ihre Fragen zu den Sonderleistungen beantworten wir gern unter: 

Abfalltelefon 05522 960-4777 oder abfallberatung-oha@landkreisgoettingen.de

Wenn Sie bis zum nächsten regulären, gebührenfreien Sperrmülltermin nicht warten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott kurzfristig abholen zu lassen.

Die Eilabholung müssen Sie schriftlich unter Angabe von Anschrift und der abzuholenden Fraktionen beantragen (zum Antragsformular). Die Gegenstände werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages abgeholt.

Für die Eilabholung gelten dieselben Bedingungen wie für die Abfuhr auf Abruf: 

  • nach Fraktionen getrennte Bereitstellung am Straßenrand frühestens am Vorabend des Abholtages ab 18:00 Uhr,
  • Höchstgewicht der Einzelstücke 70 kg,
  • Größe der Einzelstücke 2 m x 1 m x 0,75 m.
  • die abzuholende Menge ist auf 4 m³ beschränkt.

Sie können oder möchten Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott zum Zweck der Abholung nicht selbst aus dem Haus tragen und am Straßenrand bereitstellen? Nutzen Sie die Möglichkeit der Abholung der sperrigen Abfälle aus der Wohnung oder dem Keller.

Die Abholung aus dem Haus können Sie zusätzlich beantragen (zum Antragsformular).

Die Abholstelle muss frei zugänglich sein und darf maximal eine Etage unterhalb oder zwei Etagen oberhalb des Erdgeschosses liegen. Die Abfälle müssen so vorbereitet sein, dass der Abtransport der Abfälle ohne weitere Zerlegung möglich ist. Höchstgewicht der Einzelstücke 70 kg, Größe der Einzelstücke 2 m x 1 m x 0,75 m. Die abzuholende Menge ist auf 4 m³ beschränkt.

Sie möchten den Abholtag für Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott selbst bestimmen, da Sie z. B. von außerhalb anreisen müssen oder umziehen wollen? Beantragen Sie die Abholung zu einem bestimmten Termin (zum Antragsformular).

Die Abholung kann selbstverständlich nur von Montag bis Freitag erfolgen. Die Abholung kann frühestens drei Wochen nach Antragseingang erfolgen.

Es gelten dieselben Bedingungen wie für die Abfuhr auf Abruf: 

  • nach Fraktionen getrennte Bereitstellung am Straßenrand frühestens am Vorabend des Abholtages ab 18:00 Uhr,
  • Höchstgewicht der Einzelstücke 70 kg,
  • Größe der Einzelstücke 2 m x 1 m x 0,75 m.
  • Die abzuholende Menge ist auf 4 m³ beschränkt.

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