Falsch befüllte Komposttonnen werden nicht geleert

Abfallwirtschaft Göttingen: Bioabfall ohne Störstoffe

Bioabfall muss frei sein von nicht kompostierbaren Stoffen, damit er auf den Kompostanlagen verarbeitet werden kann. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb werden Komposttonnen, die mit anderen Dingen als mit Bioabfall gefüllt sind, künftig im Bereich der Abfallwirtschaft Göttingen (Altkreis Göttingen) nicht mehr geleert. Sie werden mit einem orangenen Hinweisschild versehen, der auf die Fehlbefüllung hinweist. Werden die nicht kompostierbaren Stoffe aussortiert, kann die Komposttonne beim nächsten Leerungstermin geleert werden. Ist dies nicht möglich, muss der Inhalt als Restabfall – durch Umleeren in den Restabfallbehälter oder über den gebührenpflichtigen Restabfallsack – entsorgt werden.

Der Grund für diese Maßnahme liegt in erhöhten gesetzlichen Anforderungen für die Entsorgung von Biomüll. Maximal ein Prozent an sogenannten Störstoffen darf der Inhalt der Biotonnen enthalten, das schreibt die Bioabfallverordnung vor.

Ob sich in der Tonne nicht kompostierbare Stoffe befinden, registriert ein Detektionsgerät, das sich an dem jeweiligen Fahrzeug zur Sammlung des
Bioabfalls befindet. Das Detektionsgerät funktioniert ähnlich wie eine Sicherheitskontrolle am Flughafen. So werden Metalle registriert, wie zum Beispiel Drähte in Blumensträußen oder -gestecken, Metalle im Grünschnitt, Alufolie an Lebensmitteln, Beutel und Tüten mit metallhaltigem Farbaufdruck oder Kronkorken. Befinden sich in der Komposttonne solche Fremdstoffe, ertönt ein Warnsignal und es erfolgt eine Meldung an die Abfallwirtschaft Göttingen. Der orangene Anhänger an der Tonne weist dann darauf hin, dass Fremdstoffe in der Komposttonne detektiert wurden.

Weitere Auskünfte und Informationen gibt es bei der Abfallberatung der Abfallwirtschaft Göttingen unter Telefon 0551 525-2473 oder per E-Mail an abfallberatung-goe@landkreisgoettingen.de.

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