Erreichbarkeit von Teilen des Fachbereichs Soziales eingeschränkt; Bearbeitung von Leistungen nach SGB XII und AsylbLG betroffen

Damit Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und Asylbewerberleistungsgesetz (Unterstützung für Geflüchtete) zügig bearbeitet werden können, schränkt der Fachbereich Soziales die Servicezeit teilweise ein. Für die genannten Dienstleistungen entfällt die Servicezeit jeweils am Freitag. Betroffen sind die Außenstellen in Göttingen, Hann. Münden, Osterode, Duderstadt und Bad Lauterberg; sie sind an diesem Tag weder für den Publikumsverkehr, noch telefonisch erreichbar.

Pressemitteilung Erreicbarkeit Fachbereich Soziales