Eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen

Derzeit kommt es in der Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen aufgrund der Wohngeldreform zu einer erheblichen Steigerung der Antragszahlen.

Um die Anträge weiterhin möglichst zügig bearbeiten und Leistungen zeitnah auszahlen zu können, entfällt für diese Dienstleistung die Servicezeit am Freitag. Die Mitarbeitenden sind an diesem Wochentag weder für den Publikumsverkehr noch telefonisch erreichbar.

Betroffen hiervon sind die Standorte Göttingen und Osterode a.H.

An den übrigen Wochentagen bleiben die Servicezeiten wie gewohnt bestehen: montags und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.07.2023.

Pressemitteilung Erreichbarkeit Wohngeldstelle