Der Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Göttingen ist genehmigt - die dauernde Leistungsfähigkeit wurde nicht mehr attestiert

Der Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Göttingen ist mit Verfügung des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 01.06.2023 uneingeschränkt genehmigt worden. Damit kann er ab dem 14.06.2023 uneingeschränkt vollzogen werden.

„Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Einrichtungen und Institutionen, die der Landkreis fördert, eine zuverlässige Planungssicherheit gegeben. Sie bietet eine solide und frühzeitige Grundlage für die Gestaltung der kommenden eineinhalb Jahre“, so Landrat Marcel Riethig erfreut.

„Bedauerlich hingegen ist“, so Riethig weiter, „dass der Landkreis Göttingen nunmehr den erst vor wenigen Jahren erworbenen Status der dauerhaften Leistungsfähigkeit wieder verliert“. Erst in den letzten 10 Jahren konnten aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs und der Fusionsrendite der Kreisfusion sämtliche strukturellen Defizite und mehr als 80% der Investitionskredite abgebaut werden. Zudem wurden Überschüsse zur Finanzierung von dringend notwendigen Investitionen gebildet und sowohl die kreisangehörigen Gemeinden mehrfach entlastet als auch eine moderate Überschussrücklage zum Ausgleich von Defiziten angelegt. Letztere wird jedoch nach der derzeitigen Finanzplanung bereits 2025 durch die prognostizierten jährlichen Defizite aufgebraucht sein.

„Damit muss der Landkreis Göttingen ab sofort seinen Gürtel im laufenden Dienstbetrieb und auch bei Investitionen enger schnallen“ bedauert Riethig. Kreditaufnahmen sind nur noch für notwendige Investitionen möglich, also bei für die Aufgabenerledigung unabweisbarem Bedarf. Dies betrifft nicht bereits genehmigte, sondern zukünftige Projekte. Der Landrat sieht darin erste Warnzeichen für eine sich abzeichnende Trendwende.

Trendwende zeichnet sich ab

Das Rechnungsergebnis des Jahres 2022 schließt zwar mit einem Überschuss von rund 7,3 Millionen Euro ab. Der Überschuss ist jedoch nur möglich gewesen, weil das Land Niedersachsen Zahlungen aus dem Finanzausgleich im Jahr 2023 unerwartet auf Dezember 2022 vorgezogen hatte und rund 7,6 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen vorzeitig an den Landkreis auszahlte. Ohne die vorgezogene Auszahlung wäre bereits der Jahresabschluss 2022 leicht defizitär ausgefallen.

„Im Interesse des Landkreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen Politik und Verwaltung nun gemeinsam noch viel intensiver als bisher Prioritäten setzen“, mahnt Landrat Marcel Riethig. „Ein Mehr ist nicht möglich. Die Kreisverwaltung agiert an den finanziellen und personellen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.“ Das scheine leider noch nicht überall und bei allen angekommen zu sein. Indizien dafür sind nach Ansicht der Kreisverwaltung neben dem Aufbrauchen der Rücklage auch die vielen offenen Stellen und zum Teil die Überlastungssituationen, die zu längeren Bearbeitungs- und Reaktionszeiten führen. Aus Sicht der Verwaltungsleitung sind deshalb konkrete Maßnahmen zu ergreifen: Keine zusätzlichen Stellen, keine Erhöhungen bei den freiwilligen Leistungen, keine neuen Aufwendungen bei Projekten ohne Rendite, Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit und Tempo bei der Digitalisierung“, betonen unisono Landrat Marcel Riethig, Erste Kreisrätin Doreen Fragel, Kreisrat Conrad Finger und Kreisrätin Marlies Dornieden. „Nicht in unserer Macht stehend, aber dringend geboten, ist außerdem der Verzicht auf neue, zusätzliche Aufgaben für die Kommunen durch den Bund und das Land, sowie bei neuen Aufgaben der finanzielle Ausgleich der Belastungen. Auch der Abbau von bürokratischen Regelungen sowie die Festlegung von Standards bei der Digitalisierung sind längst überfällig.“

Pressemitteilung Haushaltsgenehmigung