In diesen Tagen werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2024 bekannt gegeben, der Postversand beginnt am Dienstag, 6. Februar.
Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31. Dezember eingegangen waren. Änderungsanträge, die später eingegangen sind oder auch erst später wirksam werden sollen, wurden bearbeitet und auf etlichen Grundstücken wurde bereits der gewünschte Behältertausch durchgeführt. Für den Bescheidversand konnten diese Veränderungen aber aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden, denn Datenverarbeitung und Erstellung der Jahresbescheide wurden unmittelbar zum Jahresbeginn durchgeführt. Für Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung insoweit mit der Bescheiderstellung überschnitten hat, werden sodann entsprechende Änderungsbescheide versandt.
Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember; fällig werden die Gebühren wie immer am 1. Juli. Einzahlungen von Teilbeträgen sind selbstverständlich schon vor dem Fälligkeitstermin möglich, aber bitte immer mit Angabe der Objektnummer (auf dem Bescheid abgedruckt).
Wer – nach Überprüfung – Fragen zu seinem Abfallgebührenbescheid hat, sollte beachten, dass die Angabe der Objektnummer für die Bearbeitung von Anfragen aller Art unerlässlich ist; Änderungsanträge oder –mitteilungen müssen schriftlich erfolgen. Eigentumswechsel sind durch die alten oder neuen Eigentümer*innen mitzuteilen; diese Information hat binnen eines Monats zu erfolgen. Die Ansprechpartner*innen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten gern für Rückfragen zur Verfügung. Besuchstermine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist per E-Mail unter abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de und Fax 05522 960 4791 zu erreichen.