Neue Broschüre: Allein- oder Getrennterziehend? Beratungsangebote und finanzielle Möglichkeiten im Überblick

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen und das Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen haben in Zusammenarbeit eine Broschüre für Alleinerziehende herausgebracht. Das 42 Seiten starke Heft liefert einen Überblick über Beratungsangebote und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die für alleinerziehende Eltern in unserer Region vorhanden sind. Beide Gleichstellungsstellen sind aktive Mitglieder im Bündnis für Alleinerziehende, einem Zusammenschluss von Institutionen, die sich der Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden in der Region widmen.

Interessierte können die Broschüre direkt über unsere Gleichstellungsstelle per Email anfordern: gleichstellungsstelle@landkreisgoettingen.de

oder über das Bündnis für Alleinerziehende unter info@buendnis-fuer-alleinerziehende.de.

Außerdem liegen die Broschüren in den Familienzentren im Landkreis, jeweiligen Beratungsstellen, im Kreishaus oder im Rathaus aus und können vor Ort mitgenommen werden.

Die in der Broschüre gedruckten Beratungsangebote und finanzielle Möglichkeiten sind auch auf der Homepage des Bündnisses für Alleinerziehende unter www.buendnis-fuer-alleinerziehende.de zu finden.

Hier finden sie die Broschüre als PDF.

Die Erstellung dieser Broschüre wurde durch das Projekt "CEDAW - Gleichstellung sichtbar machen" der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e. V. ermöglicht und vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung finanziell unterstützt.“

 

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsstelle

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Niedersächsischen Verfassung und dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.

 

Arbeitsgrundlage für die Herstellung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen der Auftrag, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen einzuleiten, die
 

  • vorhandene Diskriminierungen beseitigen
  • bestehende Benachteiligungsstrukturen verändern
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Wirklichkeit werden lassen
  • und Geschlechtergerechtigkeit herstellen


Gleichstellungsdefizite müssen weiterhin abgebaut werden. Dies bezieht sich auf die berufliche Gleichstellung von Frauen, die längst noch nicht verwirklicht ist. Auch Kindererziehung, Haushalt und Fürsorgearbeiten sind weiterhin (fast) reine Frauensache.

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche. So sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Rentenalter – betroffen. Dies bedingt ihre stärkere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexueller Missbrauch von Kindern und Sexismus sind unverändert bestehende, strukturelle bedingte Problemkreise in unserer Gesellschaft.

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert; großen Nachholbedarf haben sie, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Dieses – und vieles mehr – muss sich im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit ändern.

In der Praxis leiten sich daraus folgende Aufgaben ab:
 

  • Aktionsbündnisse z. B. zum Internationalen Frauentag, zum Internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen und zum Equal Pay Day unterstützen
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen beitragen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen in allen Fragen der Gleichberechtigung
  • Organisation von Bildungsangeboten, Seminaren und frauenspezifischen Kulturveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen
  • Mitarbeit in den politischen Gremien, um geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Sichtweisen in die politische Debatte einzubringen

Stabsstelle: Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 228

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