Antidiskriminierungsarbeit „Modell Göttingen“: Netzwerkgründung am 1. Dezember 2023

Bei der Antidiskriminierungsarbeit „Modell Göttingen“ geht es um den nachhaltigen Aufbau einer zivilgesellschaftlichen, merkmalsübergreifenden Antidiskriminierungsberatungsstelle für die Region Göttingen. Gefördert wird das „Modell Göttingen“ von respekt*land, einem Förderprogramm der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Trägerin des Modellvorhabens ist das Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle des Landkreises.

Seit Juli verstärken Alice Pfaffenrot als strukturelle Antidiskriminierungs-Stelle der Stadt und Heike Sieber als Projektkoordinatorin für das Programm respekt*land das Gleichstellungsbüro. So ist es gelungen, im August eine Steuerungsgruppe aus Akteur*innen zivilgesellschaftlicher Beratung aufzubauen, die das Vorhaben tatkräftig unterstützt.

Im Oktober hat sich das Team der Antidiskriminierungsarbeit noch einmal erweitert. Die strukturelle Antidiskriminierungs-Stelle des Landkreises, das Pendant zur Stadt Göttingen, ist mit Wendy Ramola besetzt. Damit verfügt das „Modell Göttingen“ über erweiterte Kapazitäten für die Einbindung von ländlichen Gebieten und Strukturen in die regionale Antidiskriminierungsarbeit.

 „In dieser Konstellation lässt sich ein breites, flächendeckendes Netzwerk aufbauen, welches wiederum eine wichtige Rolle für eine gute Erst- und Verweisberatungsstruktur insbesondere in den ländlicheren Regionen spielen wird“, erklärt Daniela Jeksties, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Göttingen.

Ziel des Netzwerks wird es sein, bereits vorhandene Strukturen innerhalb der regionalen Beratungslandschaft zu stärken und auszuweiten. Zudem soll ein fachlicher Austausch dafür sorgen, aktuelle Bedarfe zu ermitteln und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung zu erörtern.

„Gut aufgestellt können wir nun mit dem Prozess starten, AD-Beratung in der Region aufzubauen“, freut sich Christine Müller, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Göttingen.

Die Netzwerkgründung wird am 1. Dezember stattfinden. Hierzu sind alle eingeladen, die sich aktiv gegen Diskriminierung positionieren möchten. Nähere Informationen erhalten Sie über den Email-Kontakt antidiskriminierungsarbeit@goettingen.de.

Pressemitteilung

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsstelle

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Niedersächsischen Verfassung und dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.

 

Arbeitsgrundlage für die Herstellung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen der Auftrag, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen einzuleiten, die
 

  • vorhandene Diskriminierungen beseitigen
  • bestehende Benachteiligungsstrukturen verändern
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Wirklichkeit werden lassen
  • und Geschlechtergerechtigkeit herstellen


Gleichstellungsdefizite müssen weiterhin abgebaut werden. Dies bezieht sich auf die berufliche Gleichstellung von Frauen, die längst noch nicht verwirklicht ist. Auch Kindererziehung, Haushalt und Fürsorgearbeiten sind weiterhin (fast) reine Frauensache.

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche. So sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Rentenalter – betroffen. Dies bedingt ihre stärkere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexueller Missbrauch von Kindern und Sexismus sind unverändert bestehende, strukturelle bedingte Problemkreise in unserer Gesellschaft.

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert; großen Nachholbedarf haben sie, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Dieses – und vieles mehr – muss sich im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit ändern.

In der Praxis leiten sich daraus folgende Aufgaben ab:
 

  • Aktionsbündnisse z. B. zum Internationalen Frauentag, zum Internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen und zum Equal Pay Day unterstützen
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen beitragen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen in allen Fragen der Gleichberechtigung
  • Organisation von Bildungsangeboten, Seminaren und frauenspezifischen Kulturveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen
  • Mitarbeit in den politischen Gremien, um geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Sichtweisen in die politische Debatte einzubringen

Stabsstelle: Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 228

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