Informationen zu den Unterlagen des Teilplans Windenergie 2024, die im Fachausschuss (AWVBPE) am 14.05.2024 vorgestellt werden, finden Sie im Kreisinformationssystem

Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen 2024

Im Fokus der deutschen Energiewende steht die Errichtung von Windenergieanlagen an Land. Der Landkreis Göttingen hat die große gesamtgesellschaftliche und regionale Bedeutung der Energiewende und des Klimaschutzes frühzeitig erkannt und die regionalplanerische Steuerung der Windenergie mit dem 1. Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) Entwurf 2020 eingeleitet. Ziel war die Steuerung der Windenergie im Planungsraum des Landkreises Göttingen. Seit 2021 erfolgte eine prioritäre Überarbeitung der Festlegung der Vorranggebiete Windenergie unter Hinzuziehung externer Fachgutachten und der eingegangenen Stellungnahmen.

Mit den relevanten Gesetzesänderungen auf Bundesebene wurde das Osterpaket 2022 vom Bundeswirtschaftsministerium zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land auf den Weg gebracht, mit dem Sommerpaket im Juli 2022 beschlossen und dann mit dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) im Februar 2023 rechtskräftig. Hierdurch haben sich umfassende Änderungen für die regionalplanerische Steuerung der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen (WEA) im RROP ergeben. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes ist für das Land Niedersachsen hierfür ein bis zum Ende des Jahres 2027 zu erreichendes Zwischenziel von 1,7 % und ein Flächenbeitragswert von 2,2 % bis Ende 2032 festgelegt worden. Im WindBG ist geregelt, dass die Länder verpflichtet sind, für die Träger der Regionalplanung verbindliche Teilflächenziele zu definieren. Das heißt, die für die Windenergie benötigten Flächen werden in Niedersachsen auf der regionalen Planungsebene identifiziert und ausgewiesen.

Im Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) werden die o. g. verbindlichen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten für die Träger der Regionalplanung definiert und eine Frist genannt, zu der die Flächenausweisungen vorzunehmen sind. Im NWindG ist für den Landkreis Göttingen ein Zwischenziel von 0,9 % und ein Teilflächenziel von 1,16 % bis 2032 festgelegt.

Ziel ist es, auf der Kreisfläche das Teilflächenziel von 1,16% aus dem NWindG durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung durch den Teilplan Windenergie 2024 zu erreichen, um eine Superprivilegierung (siehe weiter unten) von Windenergieanlagen im gesamten Landkreis zu vermeiden.

Der Landkreis Göttingen nutzt die neue Möglichkeit des Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG), einen Teilplan Windenergie aufzustellen. Das Thema Windenergie wird aus dem 1. RROP Entwurf 2020 abgekoppelt und in einem eigenständigen Verfahren als Teilplan Windenergie 2024 umgesetzt.

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den aktuellen Gesetzesänderungen und die Expertisen Dritter ermöglichen es, dass der Landkreis schon kurz nach der Rechtskraft des NWindG vom 17.04.2024 die neue Vorranggebietskulisse Windenergie in die öffentliche Auslegung geben kann.

Diese wird am 14.05.2024 im Fachausschuss (AWVBPE) vorgestellt, und für die weitere Umsetzung des Teilplans Windenergie 2024 werden die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet. Die öffentliche Auslegung ist für Juni 2024 geplant. Die Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind für Ende Mai und Anfang Juni 2024 angesetzt.

Termine Informationsveranstaltungen

  • Digital per Zoom am Donnerstag, den 30.05.2024, 18:00 bis 20:00 Uhr
  • vor Ort in Herzberg am Harz am Dienstag, den 04.06.2024 (Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium), 18:00 bis 20:30 Uhr
  • vor Ort in Göttingen am Mittwoch, den 05.06.2024 (BBS II Göttingen), 18:00 bis 20:30 Uhr

Weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie hier im Flyer.

Anmeldungen sind möglich unter www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind-Anmeldung

 

Termine Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie berät am Dienstag, 14.05.2024, um 16:00 Uhr im Großen Sitzungssaal 018, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen über den Teilplan Windenergie 2024. Am Mittwoch, 29.05.2024 steht der Teilplan im Kreistag des Landkreises Göttingen, Ratssaal des Neuen Rathauses der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zur Abstimmung. Beginn ist um 15:00 Uhr.


Exkurs: Was bedeutet Superprivilegierung?

Wird das Teilflächenziel nicht erreicht, gelten Windenergieanlagen weiterhin im gesamten Planungsraum als privilegierte Vorhaben, jedoch mit der zusätzlichen Erleichterung, dass die Anlage dann weder an Ziele der Raumordnung noch an Darstellungen in Flächennutzungsplänen im Bundesimmissionsschutzrechtlichen (BImSch) Genehmigungsverfahren gebunden sind. Beim Verfehlen der Teilflächenziele können Raumordnungs- und Flächennutzungspläne eine Genehmigung somit nicht mehr verhindern.

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