Eingliederung in Arbeit und Ausbildung

Zu den aktiven Leistungen zählen alle Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die der (Re-)Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder den Ausbildungsmarkt dienen, diese fördern oder auf eine solche vorbereiten.

Das zur Verfügung stehende Maßnahmeangebot umfasst Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitsvermittlung, Mobilitätshilfen, Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung unter anderem) sowie Leistungen an Arbeitgeber (z. B. Lohnkostenzuschüsse). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sogenannte 1-Euro-Jobs, zu vermitteln.

Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern steht während der Zeit des Leistungsbezugs ein persönlicher Ansprechpartner/ eine persönliche Ansprechpartnerin - auch Integrationsfachkraft genannt - zur Seite. Gemeinsam sollen (Wieder-) Eingliederungsstrategien entwickelt werden. Die Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger werden beim (Re-) Integrationsprozess von ihrer Integrationsfachkraft begleitet und unterstützt.

Die Integrationsfachkräfte sind im Job Center Landkreis Göttingen an den Standorten Duderstadt, Hann. Münden und Göttingen - Land und Stadt Göttingen, Osterode und Südharz erreichbar.

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