Harmonisierung der Abfallwirtschaften

Die Verträge zur Sammlung und zum Transport von Restabfall, Bioabfall, Sperrabfall, Altholz, Altmetall, Elektronikschrott, Altpapier, Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen/-grün laufen sowohl für die Abfallwirtschaft Göttingen als auch für die Abfallwirtschaft Osterode am Harz zum 31.12.2024 aus. Der Kreistag hatte die Verwaltung mit einer Harmonisierung der Abfallwirtschaften zum 01.01.2025 beauftragt. Die Leistungen müssen daher einheitlich zum 01.01.2025 zu vergeben werden. In diesem Kapitel finden Sie wichtige Informationen für die zukünftige einheitliche Abfallwirtschaft.

Gutachten zur Harmonisierung der Abfallwirtschaft

Kurzgutachten zur künftigen Grünabfallerfassung

Präsentation zur Harmonisierung

Bei Interesse kann die Vorlage mit den Unterlagen (Kreistag vom 15.11.2022, Tagesordnungspunkt 16) im Kreistagsinformationssystem hier eingesehen werden:

 

Antworten auf Fragen rund um die Harmonisierung der Abfallwirtschaften finden Sie hier:

Die Harmonisierung der Abfallwirtschaften meint die Zusammenführung der Abfallwirtschaften Altkreis Göttingen und Altkreis Osterode am Harz zu einer einheitlichen Abfallwirtschaft. Damit wird die aktuell getrennte Führung von beiden Abfallwirtschaften, die noch aus der Zeit vor der Kreisfusion resultiert, beendet. So entsteht stattdessen eine harmonisierte Abfallwirtschaft mit Wirkung vom 01.01.2025 für den gesamten Kreis Göttingen (ohne Stadtgebiet Göttingen).

Die Harmonisierung betrifft das Gebiet der beiden Altkreise Göttingen und Osterode am Harz. Ausdrücklich nicht erfasst ist das Gebiet der Stadt Göttingen. Die Stadt Göttingen betreibt eine eigene separate Abfallwirtschaft. Damit werden zwei ländlich geprägte Regionen zusammengeführt, die in ihrer Struktur vergleichbar sind.

Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, die beiden Abfallwirtschaften zusammenzuführen. Die Harmonisierung der Abfallwirtschaften zielt auf ein einheitliches Leistungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet ab, um eine gemeinsame Kalkulation der Gebühren zu ermöglichen und damit kreisweit möglichst für eine höhere Gebührenstabilität zu sorgen.

Der Kreistag als Hauptorgan des Landkreises Göttingen trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und beschließt über wichtige Angelegenheiten des Kreises. Daher ist auch für die Regelungen zur harmonisierten Abfallwirtschaft der Kreistag für die abschließende Entscheidung zuständig. Am 15.11.2022 hat der Kreistag die Eckpunkte der harmonisierten Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen beschlossen.

Das grundsätzliche Leistungsangebot der Abfallwirtschaften wurde in den letzten Jahren schon teilweise angepasst bzw. vereinheitlicht. So bleiben bspw. Behältergrößen und die Abfuhrintervalle der Behälter grundsätzlich unverändert. Die nun anstehenden wesentlichen Änderungen ergeben sich aus den hier im FAQ genannten Fragen und Antworten zu den einzelnen Leistungsbereichen.


Grünabfälle, Organik

Loses, nasses, krautiges Material ist bspw. Rasen, Laub, Moos, Vertikutiergut, krautige Gartenabfälle oder Staudenreste. Diese Materialien werden nachstehend als lose Abfälle/loses Material bezeichnet. Als holziges Material wird hingegen bspw. Baum- und Strauchschnitt definiert. Es ist zur besseren Verwertung der organischen Abfälle erforderlich, dass diese beiden Arten von organischen Abfällen möglichst getrennt erfasst und verarbeitet werden.

Im Altkreis Osterode am Harz wird es die Grünabfallsammlung in der bisherigen Form so ab dem 01.01.2025 nicht mehr geben. Ab dem 01.01.2025 sind die losen Abfälle (also Rasenschnitt, Laub etc.) über die Komposttonne/Saisonkomposttonne bzw. über gebührenpflichtige Laubsäcke zu entsorgen. Details zu der zukünftigen Entsorgung der Grünabfälle ergeben sich aus den folgenden Fragen und Antworten.

Loses Material (bspw. Rasenschnitt, Laub etc.) ist ausschließlich über zulässige Abfallbehälter zu entsorgen (Komposttonnen bzw. Saisonkomposttonnen und entsprechende gebührenpflichtige Laubsäcke). Der Bedarf für jedes Grundstück ist selbstverständlich unterschiedlich, daher stehen verschiedene Größen der Abfallbehälter zur Verfügung, um eine individuelle Behälterausstattung zu ermöglichen. Damit handelt es sich bei der Komposttonne und Saisonkomposttonne um ein verursachergerechtes System, da Bürgerinnen und Bürger mit größerem Bedarf und intensiverer Nutzung des Systems auch eine höhere Gebühr bezahlen müssen. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Eigenkompostierung. Zudem besteht die Möglichkeit des Mulchens, um die anfallende Menge des zu entsorgenden Rasenschnitts zu reduzieren. Bei Bedarf/Übermengen ist zudem eine gebührenpflichtige Anlieferung zu den Recyclinghöfen möglich.

Das Ziel ist es, Doppelstrukturen in Bezug auf die Entsorgung der losen Abfälle (worunter auch bspw. Laub oder Rasenschnitt fällt) zu vermeiden. Daher sollen lose nasse Abfälle ausschließlich über dafür zulässige Abfallbehälter (Komposttonne bzw. Saisonkomposttonne und entsprechend gebührenpflichtige Laubsäcke) entsorgt werden. Es ist zudem relevant für die bessere stoffliche Verwertung des Grünabfalls, dass loses nasses Material und holziger Baum- und Strauchschnitt getrennt gesammelt werden. Daher sollen nicht mehr alle Materialien zusammen in das Fahrzeug verladen werden. Stoffliche Verwertung meint hier, dass der lose Abfall zu hochwertigem Qualitätskompost und das holzige Material/der Baum- und Strauchschnitt zu hochwertigem Grüngutkompost, Mulchmaterial sowie Holzhackschnitzel verarbeitet werden kann.

Der Kreistag hat folgenden Kompromiss beschlossen:
Altkreis Göttingen: Wie bisher wird im Holsystem von der Grundstücksgrenze 3x jährlich der gebündelte Baum- und Strauchschnitt abgeholt.
Altkreis Osterode am Harz: Ab dem 01.01.2025 wird 2x jährlich im Holsystem Baum- und Strauchschnitt von der Grundstücksgrenze abgeholt (wie im Altkreis Göttingen). Darüber hinaus kann Baum- und Strauchschnitt 3x jährlich an den gewohnten Sammelplätzen im Bringsystem (also persönliches Verbringen des Materials zum Sammelplatz) in das Fahrzeug verladen werden.

Neben fachlichen Gründen ist auch die Akzeptanz des vereinheitlichten Systems entscheidend. Um hier einen größtmöglichen Konsens zu erzielen und die historisch gewachsenen Gewohnheiten zu beachten, wurde ein solcher Kompromiss von der Politik beschlossen. Vor dem Beschluss wurde eine juristische Prüfung durchgeführt, ob das geplante System gebührenrechtlich zulässig ist. Hierbei haben sich keine Bedenken ergeben.

Nein, diese Angebote sind nicht kostenlos. Das Angebot der vermeintlich kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr und der vermeintlich kostenlosen Grünabfallsammlung in der bestehenden Form bis 31.12.2024 wird über die Behältergebühren finanziert. Die Kosten werden also (im Hinblick auf die Grünabfallsammlung) im Altkreis Osterode am Harz derzeit auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilt, auch auf diejenigen, die das System nicht oder fast nicht nutzen, weil sie keine oder nur kleine Gärten haben. Daher stellt das System der Komposttonne bzw. Saisonkomposttonne für die Entsorgung der losen/nassen Abfälle, wie beispielsweise Rasenschnitt oder Laub, das verursachergerechtere System dar.

Im ehemaligen Landkreis Göttingen (ohne Gebiet des ehemaligen Landkreises Osterode am Harz), einem ebenfalls eher ländlich geprägten Gebiet mit dörflicher Struktur, hat sich die Komposttonne in Kombination mit der Saison-Komposttonne als hauptsächliches Erfassungssystem für organische Abfälle bewährt. Neben der ganzjährigen Komposttonne (zweiwöchentliche Abholung) kann zusätzlich für den saisonbedingten Grünabfall von April bis Oktober (ab 01.01.2025 ist eine optionale Verlängerung für April bis November möglich) eine Saison-Komposttonne (zweiwöchentliche Abholung) zur Verfügung gestellt werden. Damit können je nach gewünschtem Volumen der Tonnen (bis zu 240 l Volumen je Tonne) entsprechend große Abfallmengen entsorgt werden. So können individuell die Tonnen an die eigenen Bedarfe angepasst werden. Falls auch die vorhandenen Abfallbehälter in Ausnahmefällen mal nicht ausreichen sollten, können bei Bedarf gebührenpflichtige Laubsäcke genutzt werden oder die Grünabfälle auch an den Entsorgungsanlagen gebührenpflichtig angeliefert werden.

Altkreis Göttingen: Die Weihnachtsbäume werden weiterhin an den Sammelplätzen an festgelegten Terminen abgelegt und von dort abgeholt.

Altkreis Osterode am Harz: Es wird aktuell so verfahren, dass die anliefernden Personen die Bäume selbst in das Abholfahrzeug verladen müssen. Ab 01.01.2025 soll jedoch entsprechend der Regelung im Altkreis Göttingen verfahren werden (Verbringen der Bäume zu einem Sammelplatz, dort werden die Bäume abgeholt). Hierfür wird  geprüft und mit den Gemeinden vor Ort abgestimmt, ob die bisher genutzten 67 Standplätze dafür weiter genutzt werden können.


Annahmestellen/Recyclinghöfe

Es sind keine Schließungen von Entsorgungsanlagen oder Recyclinghöfen geplant. Es wird ge-prüft, inwieweit ggf. neue Standorte mit geringerem Leistungsangebot zusätzlich eröffnet werden können.

Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe werden kreisweit vereinheitlicht. Ab dem 01.01.2025 werden folgende Öffnungszeiten festgelegt:
Montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Verpackungsabfälle (gelber Sack, Papier, etc.)

Die Konditionen sind mit den dualen Systemen* zu verhandeln, die Entscheidung liegt demnach nicht allein beim Landkreis Göttingen. Es besteht der Verhandlungsauftrag an die Verwaltung: Es soll eine gelbe Verpackungstonne eingeführt werden mit 14-täglicher Abholung. Zudem sollen nach Möglichkeit „Beistellsäcke“ verhandelt werden, also die Möglichkeit, auch transparente Säcke bei erhöhten Anfallmengen dazustellen zu können.

 

*Die dualen Systeme sind neben der öffentlichen Entsorgung ein privatwirtschaftlich organi-siertes System, welches für die Entsorgung bzw. Verwertung von Verpackungen zuständig ist (Beispiele: Landbell, Reclay, Belland, DSD, etc.).

Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, mit den dualen Systemen* eine Verpackungstonne als Ersatz für die gelben Säcke zu verhandeln. Hierbei handelt es sich um einen Auftrag zur Verhandlung und die Entscheidung liegt nicht allein in der Hand der Verwaltung, daher steht noch nicht mit absoluter Sicherheit fest, ob die Verpackungstonne tatsächlich eingeführt wird oder ob es bei den gelben Säcken bleibt. Falls die Verpackungstonne tatsächlich eingeführt wird, wird sich bei Grundstücken bzw. in Stadtteilen, bei denen eine Unterbringung einer zusätzlichen Tonne nicht möglich sein sollte, um bestmögliche praktikable Lösungen bemüht.

Nein, die Metallverpackungen sind im Altkreis Osterode am Harz ab dem 01.01.2025 nicht mehr über die Wertstoffkartons zu entsorgen, sondern einheitlich über die Erfassung der Leichtverpackungen (also gelber Sack bzw. gelbe Verpackungstonne).

Einige Grundstücke verfügen bisher über keine Papiertonne. Bei diesen Grundstücken werden Papier, Pappe und Kartonagen ausschließlich gebündelt oder in Pappkartons bereitgestellt.
Zukünftig soll grundsätzlich jedes Grundstück mit einer Papiertonne ausgestattet werden. Ggf. werden in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen bestehen.

Eine kleinere Papiertonne (120 Liter) ist aktuell nicht im Angebot, wird jedoch als Ergänzung im Zuge der verpflichtenden Papiertonne geprüft. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Papiertonnen (Nachbarschaftstonnen) hingewiesen.

Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, eine abschließende Prüfung zu dieser Frage steht jedoch noch aus.


Sperrmüll

Um eine missbräuchliche Verwendung der bisher unbegrenzt gebührenfreien Abholungen zu vermeiden, ist ab dem 01.01.2025 dreimal jährlich eine Beantragung einer Sperrmüllabholung gebührenfrei möglich. Ab der vierten Abholung pro Jahr ist die Beantragung jedoch gebührenpflichtig.


Sonstige Abfuhrregelungen

Ja, Nachbarschaftstonnen sind - wie bei der bisherigen Regelung im Altkreis Osterode am Harz - zukünftig auf schriftlich begründeten Antrag hin möglich, sodass zusammenhängende Grundstücke bezüglich der Behälter wie ein Grundstück behandelt werden können. Im Altkreis Göttingen war dies bisher nur bei Grundstücken mit einem Bewohner zur Abwendung einer unbilligen Härte möglich.

Es wird unabhängig von den damaligen Kreisgrenzen eine optimierte Tourenplanung angestrebt, die sowohl Kosten als auch CO2-Emissionen einsparen soll. Dies kann dazu führen, dass sich die gewohnten Tage der Abholung ändern. Es wird in der Ausschreibung jedoch positiv bewertet, wenn einheitliche Abfuhrtage (also bspw. jede Woche Mittwoch, nicht verschiedene Wochentage) angeboten werden können.

Diese Regelung gibt es bisher noch im Altkreis Osterode am Harz. Ab 01.01.2025 findet die ausschließliche Nutzung von Säcken statt Behältern nur noch bei unregelmäßig genutzten und unwegsamen Grundstücken sowie in atypischen Einzelfällen Anwendung. Die ausschließliche Nutzung von den 30-Liter-Säcken auf 1-Personen-Grundstücken ist ab 01.01.2025 nicht mehr möglich. Es kann alternativ der 40-Liter-Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Leerung ver-wendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Nachbarschaftstonne.


Schadstoffsammlung

Es erfolgt eine Überprüfung der Standplätze hinsichtlich der Frequentierung. Sehr gering frequentierte Standplätze könnten entfallen. Längere Standzeiten bei stark frequentierten Standplätzen werden geprüft.


Gebührenstruktur

Durch die besondere gegenwärtige Situation (Inflation, höhere Energiekosten, etc.) wird es zu Mehrkosten in der Kalkulation kommen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, kostendeckend zu kalkulieren. Daher werden die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich steigen. Jedoch entstehen diese Kosten nicht maßgeblich durch die Veränderungen des Systems im Rahmen der Harmonisierung, sondern durch aktuelle Marktentwicklungen.

In der Abfallwirtschaft Osterode am Harz besteht bereits die Wahlmöglichkeit der Abbuchung der Jahresgebühr am 01.07. oder der quartalsweisen Abbuchung. Diese Wahlmöglichkeit soll weiterhin bestehen bleiben.
In der Abfallwirtschaft Göttingen ist bisher keine quartalsweise Abbuchung vorgesehen. Die Wahloption der Quartalszahlung soll auf den gesamten Landkreis erweitert werden und ist damit ab 01.01.2025 auch im Altkreis Göttingen möglich.

Es soll im Rahmen der Harmonisierung eine einheitliche Gebührenstruktur bei den Selbstan-lieferungen geben. Für die Anlieferungen bis 200 kg wird zukünftig eine Gebühr erhoben, welche der massenbezogenen Gebühr für 200 kg entspricht.
Kleinstmengen bis 240 Liter Volumen werden mithilfe der Dichte der entsprechenden Abfälle separat kalkuliert.
Noch kleinere Mengen können angenommen werden, in dem eine Sackgebühr erhoben wird: in den Restabfall- und Laubsäcken sind jeweils 70 Liter enthalten. Dieselbe Gebühr kann auch für diese Menge an der Entsorgungsanlage erhoben werden.

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