Abwasserabgabe
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Frau D. Wiederhold | 0551 525-4677 | ![]() |
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Herr M. Werth | 0551 525-2454 | ![]() |
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Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen haben das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Es handelt sich hier um Anlagen, bei denen die Einleitmenge mehr als 8 m³/Tag beträgt.
Für das gereinigte Abwasser ist je nach dem Grad der Verschmutzung eine Abwasserabgabe zu entrichten. Diese wird vom Landkreis Göttingen erhoben und an das Land Niedersachsen abgeführt. Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.
Werden die festgesetzten Überwachungswerte überschritten, führt dies zu einer Erhöhung der Abwasserabgabe.
Berichte zur Beseitigung kommunaler Abwässer finden Sie unter der Internetseite des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU).
Richtlinie des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Abwasserverordnung (AbwV)
Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
Verordnung über Gebühren für Untersuchungen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
Weitere Rechtsgrundlagen und Vordrucke finden Sie hier.