Regionalplanung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Bergmann | 0551 525-4184 | ![]() |
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Frau S. Rösner | 0551 525-2439 | ![]() |
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Frau M. Klöckner | 0551 525-2440 | ![]() |
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Was ist die Aufgabe der Regionalplanung beim Landkreis Göttingen?
Aufgabe der Regionalplanung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, Raumnutzungskonflikte auszugleichen und durch Raumordnungsprogramme den Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung zu setzen.
Leitvorstellungen der Raumordnung:
- Eine nachhaltige Raumentwicklung soll die Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft an den Raum mit seinen ökologischen Leistungen in Einklang bringen und dauerhaft bewahren.
- Sie soll gleichwertige Lebensbedingungen schaffen, d. h. in allen Regionen die räumlichen Voraussetzungen für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Versorgung und Erholung gewährleisten.
Weitere Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte der Regionalplanung im Landkreis Göttingen sind:
- Aufstellung, Fortschreibung und Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)
- Erarbeitung regionalplanerischer Entwicklungskonzepte (z. B. Siedlungsentwicklung, Windenergie, Einzelhandel, Tourismus)
- Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der sonstigen Planungsträger bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
- Abgabe raumordnerischer Stellungnahmen zu Bauleitplänen und Fachplanungen
- Durchführung von Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren
- Koordination und Teilnahme an Planfeststellungsverfahren
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit benachbarten Trägern der Regionalplanung
- Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
- Mitarbeit in regionalen Kooperationen
- Teilnahme an raumbezogenen Forschungsvorhaben (z. B. Rural and Urban Solutions)
Zuständigkeiten in der Raumordnung
Die Zuständigkeit für die Landes-Raumordnung liegt bei der (Obersten) Landesplanungsbehörde für Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Die Zuständigkeit für die Regionalplanung in Niedersachsen liegt bei den Landkreisen oder der kreisfreien Städten, sowie der Region Hannover und dem Regionalverband Großraum Braunschweig.
Beim Landkreis Göttingen ist der Fachbereich Bauen für die Regionalplanung (zugleich Untere Landesplanungsbehörde) zuständig. Das RROP wird als Satzung verabschiedet. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die die Rechtmäßigkeit überprüft. Das RROP wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam. Grundlage für das RROP ist das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) sowie das Raumordnungsgesetz (ROG).
Einen Anspruch auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) haben die Bürger nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen.
Alle weiteren Informationen zur Regionalplanung im Landkreis Göttingen finden Sie unter dem Menüpunkt Unser Landkreis>>Regionalplanung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.