Heilpraktikererlaubnis
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Herr M. Schneider | 05522 960-2475 | ![]() |
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Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar.
Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis erfolgt ab Juni 2006 durch die Stadt Göttingen. Bitte wenden Sie sich daher an die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.