Bauvorbescheid
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Bevor man ein Grundstück kauft oder bevor ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein durch eine Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen, die im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden müssen, einen Bauvorbescheid der Bauaufsichtsbehörde zu erhalten.
So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt mit der geplanten Lage oder überhaupt auf dem Grundstück errichtet werden darf.
Die Bauvorlagen sind dreifach bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Göttingen über die jeweilige Gemeinde in der sich das Baugrundstück befindet einzureichen.
Der Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen auch bei einer Rechtsänderung. Der Bauvorbescheid wird jedoch ungültig, wenn nicht innerhalb von drei Jahren seit seiner Erteilung ein entsprechender Bauantrag gestellt wird.