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Baugenehmigung, Bauanzeige - Staufenberg, Friedland Ost: Ballenhausen, Groß Schneen, Lichtenhagen, Ludolfshausen, Niedernjesa, Reiffenhausen, Stockhausen

Bauen:Unterdienstleistung Baugenehmigung, Bauanzeige - Staufenberg, Friedland Ost: Ballenhausen, Groß Schneen, Lichtenhagen, Ludolfshausen, Niedernjesa, Reiffenhausen, Stockhausen

Details
FD Bauaufsicht
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau S. Hoffmann-Otte 0551 525-2404 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie eine Baumaßnahme durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung. Zur Vereinfachung lässt der Gesetzgeber dabei Ausnahmen zu.

 

Bauvorhaben werden hinsichtlich des Genehmigungserfordernisses wie folgt unterschieden:
 

  • Verfahrensfreie Baumaßnahmen
     
  • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:
  • vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO)
  • Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 NBauO)

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen können beispielsweise sein:
 

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit maximal 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt im Innenbereich beziehungsweise 20 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt im Außenbereich, wenn sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen und das sonstige öffentliche Baurecht, insbesondere Bauplanungsrecht dem nicht entgegensteht.
  • Garagen mit nicht mehr als 30 Quadratmeter Grundfläche, außer im Außenbereich
  • Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 NBauO genehmigungsfrei ist
  • Einfriedungen (zum Beispiel Grenzzäune) mit nicht mehr als 2 Meter Höhe über der Geländeoberfläche im Innenbereich (örtliche Bauvorschriften können aber entgegenstehen)
  • Stützmauern bis 1,50 Meter über der Geländeoberfläche


Bedenken Sie, dass auch verfahrens- und genehmigungsfreie Baumaßnahmen den Anforderungen des öffentlichen Baurechts unterliegen. So kann zum Beispiel die Lage eines Geräteschuppens auf Ihrem Grundstück durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschränkt sein oder es müssen Abstandsvorschriften beachtet werden.

 

Alle Übrigen größeren Baumaßnahmen müssen in der Regel ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Beachten Sie bitte, dass für einen Bauantrag eines genehmigungspflichtigen Vorhabens zum Teil umfangreiche Unterlagen erforderlich sind. Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren.

 

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung in dreifacher Ausfertigung über Ihre Wohnsitzgemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Göttingen einzureichen.

 

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen (unvollständige Aufzählung):
 

  • Antragsvordruck
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Freiflächenplan im Maßstab 1:200
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen und Nachweise der
     
  • GRZ (Grundflächenzahl)
  • GFZ (Geschossflächenzahl)
  • Zahl der Vollgeschosse
  • Anzahl der notwendigen Einstellplätze
  • Brutto-Rauminhalte

Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)Brandschutznachweis (sofern erforderlich)


Prüfen Sie vor Abgabe die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

 

Bedenken Sie bitte, dass Änderungen während der Bauphase erneut genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern auch der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Prüfung.

 

Unsere Mitarbeiter müssen anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen alle für die Prüfung Ihres Bauvorhabens relevanten Fragen beurteilen können.

 

Welche Bauvorlagen erforderlich sind, ist abhängig von dem beantragten Projekt. Wenn die eingereichten Bauvorlagen wesentliche Mängel aufweisen, soll die Bauaufsichtsbehörde die Bearbeitung des Bauantrages ablehnen. Der damit verbundene Zeitverlust ist ärgerlich; darum reichen Sie bitte vollständige Unterlagen ein.


Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Formulare
Bauen: Abbruchanzeige Details
Bauen: Anlage Ausnahmen Versammlungsstättenverordnung Details
Bauen: Antrag Abweichung / Befreiung Details
Bauen: Antrag vereinf. Baugenehmigungsverfahren (§63 NBauO) bzw. für Sonderbauten (§ 64 NBauO) Details
Bauen: Antrag vorübergehende Nutzung von Räumen für Veranstaltung (§47 NVStättVO) Details
Bauen: Baubeschreibung Details
Bauen: Bauvoranfrage Details
Bauen: Beschreibung landwirtschaftlicher Betrieb Details
Bauen: Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen Details
Bauen: Merkblatt Versammlungsstätten Details
Bauen: Mitteilung genehmigungsfreie Baumaßnahme (§62 NBauO) Details
Bauen: Nachbarzustimmung Details
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