Amtliche Bekanntmachungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau I. Becker | 0551 525-9135 | ![]() |
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Frau S. Bühler | 0551 525-2963 | ![]() |
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Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen nehmen auch viele kreisangehörige Kommunen oder sonstige Institutionen, wie zum Beispiel Kirchen, ihre amtlichen Verkündungen vor.
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an Amtsblatt@landkreisgoettingen.de .
Spezielle Hinweise:
Die Kommunen und sonstigen Institutionen legen die zur Verkündung vorgesehenen Unterlagen direkt bei den zuständigen Mitarbeitern vor.
Spezielle Hinweise:
Es wird Kosten- und Auslagenersatz gemäß der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Göttingen erhoben.
Spezielle Hinweise:
Das amtliche Verkündungsblatt erscheint in der Regel einmal wöchentlich.