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Unser ServiceBürgerserviceOrganisation und Struktur


ALG II - Leistungsgewährung - Standort Göttingen Land

ALG II - LeistungsgewährungUnterdienstleistung ALG II - Leistungsgewährung - Standort Göttingen Land

Details
Team Leistungssachbearbeitung Göttingen-Land
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau S. Braun 0551 525-2225 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr G. Nolte 0551 525-2536 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau K. Sterner 0551 525-2916 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau S. Scheuring 0551 525-2800 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau J. Schrader 0551 525-2249 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau B. Wienecke 0551 525-2220 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau I. Ballhausen 0551 525-2552 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau S. Schmitz 0551 525-2595 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau C. Tilch 0551 525-2591 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau S. Scheidt 0551 525-2593 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Unterstützungsleistungen für Ihren Lebensunterhalt beantragen (Arbeitslosengeld oder ALG II). Dies gilt auch für nicht erwerbsfähige Personen, die mit diesen Personen in einem Haushalt leben (zum Beispiel Kinder).
Diese Leistungen umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Mehrbedarfe für außergewöhnliche Belastungen sowie angemessene Unterkunftskosten. Weiter können Leistungen für einmalige Bedarfe, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.

 

Die Leistungssachbearbeiter und Leistungssachbearbeiterinnen prüfen auf Antrag die Voraussetzungen für die vorgenannten Leistungen, sind aber auch umfangreich beratend tätig.

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Anspruch auf Leistungen besteht ab dem ersten Tag des Monats in dem der Antrag gestellt wurde.

 

Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen bietet Ihnen der „SGB II-Leitfaden“


Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen wollen, suchen Sie den Eingangsservice des zuständigen Jobcenter-Standortes auf. Dort erhält man das Antragsformular und erfährt, welche Unterlagen weiter benötigt werden. Darüber hinaus gibt es umfassende Informationen zum ALG II–Antrag und –Bezug selbst.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage?

Sozialgesetzbuch (SGB) I, SGB II, SGB X

Formulare
Arbeitslosengeld II - Erstantrag Details
Arbeitslosengeld II - Erstantrag - Ergänzungsbogen Details
Arbeitslosengeld II - Folgeantrag Details
Arbeitslosengeld II - Folgeantrag - Ergänzungsbogen Details
Arbeitslosengeld II - Hinweise zum Sozialgesetzbuch II Details
Mietbescheinigung ALG II Details
Selbstauskunft Selbstständige Details
Verdienstabfrage Details
Winterbrandhilfe Details
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