ALG II - Leistungsgewährung - Standort Göttingen Land

Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau S. Braun | 0551 525-2225 | ![]() |
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Herr G. Nolte | 0551 525-2536 | ![]() |
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Frau K. Sterner | 0551 525-2916 | ![]() |
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Frau S. Scheuring | 0551 525-2800 | ![]() |
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Frau J. Schrader | 0551 525-2249 | ![]() |
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Frau B. Wienecke | 0551 525-2220 | ![]() |
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Frau I. Ballhausen | 0551 525-2552 | ![]() |
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Frau S. Schmitz | 0551 525-2595 | ![]() |
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Frau C. Tilch | 0551 525-2591 | ![]() |
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Frau S. Scheidt | 0551 525-2593 | ![]() |
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Erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Unterstützungsleistungen für Ihren Lebensunterhalt beantragen (Arbeitslosengeld oder ALG II). Dies gilt auch für nicht erwerbsfähige Personen, die mit diesen Personen in einem Haushalt leben (zum Beispiel Kinder).
Diese Leistungen umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Mehrbedarfe für außergewöhnliche Belastungen sowie angemessene Unterkunftskosten. Weiter können Leistungen für einmalige Bedarfe, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Die Leistungssachbearbeiter und Leistungssachbearbeiterinnen prüfen auf Antrag die Voraussetzungen für die vorgenannten Leistungen, sind aber auch umfangreich beratend tätig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Anspruch auf Leistungen besteht ab dem ersten Tag des Monats in dem der Antrag gestellt wurde.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen bietet Ihnen der „SGB II-Leitfaden“
Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen wollen, suchen Sie den Eingangsservice des zuständigen Jobcenter-Standortes auf. Dort erhält man das Antragsformular und erfährt, welche Unterlagen weiter benötigt werden. Darüber hinaus gibt es umfassende Informationen zum ALG II–Antrag und –Bezug selbst.
Es fallen keine Gebühren an.