FD Bauaufsicht
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau S. Werlich | 0551 525-2531 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr G. Krüger | 05522 960-4622 | ![]() |
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Bescheinigungen der Abgeschlossenheit von Wohnungen und/oder sonstigen Räumen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Erteilung von Aufteilungsplänen gemäß § 7 Abs. 4 oder § 32 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan mit eingezeichneten Gebäuden / Einstellplätzen
- Grundrisszeichnungen vom Keller bis Dachgeschoß einschließlich Spitzboden
- Sämtliche Ansichtszeichnungen
- Schnittzeichnungen
- eventuell Wohn- und Nutzflächenberechnung
Gemeinschaftlich genutzte Räume sind mit „G“ zu kennzeichnen, alle anderen Räume müssen numerisch den einzelnen (Wohn-)Einheiten zugeordnet werden.
Rechtsgrundlage
Formulare | |
Abgeschlossenheitsbescheinigung |
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