Abfallbehälter/– gebühren Abfallwirtschaft Osterode am Harz
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr D. Hiersig | 05522 960-4772 | ![]() |
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Frau M. Lüdeke | 05522 960-4784 | ![]() |
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Herr L. Eicke | 05522 960-4781 | ![]() |
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Herr J. Ulm | 05522 960-4208 | ![]() |
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Frau C. Murniek | 05522 960-4209 | ![]() |
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Frau S. Kutsche | 05522 960-4324 | ![]() |
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Alle bewohnten, bebauten, gewerblich sowie anderweitig genutzten Grundstücke im Zuständigkeitsbereich der Abfallwirtschaft Osterode am Harz (Altkreis Osterode am Harz) müssen mit festen Restabfallbehältern ausgestattet sein. Das Behältervolumen richtet sich nach dem tatsächliche Aufkommen an überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung, soll aber bei reinen Wohngrundstücken 10 l/Person und Woche nicht unterschreiten. Auf Antrag kann geringeres Behältervolumen vorgehalten werden, jedoch nie unter 5 l/Person und Woche.
Bei offensichtlicher Fehleinschätzung oder Missbrauch berät die Abfallwirtschaft Osterode am Harz und bestimmt das als ausreichend angesehene Behältervolumen.
Bestellungen, Abmeldungen oder Änderungen des Behälterbestandes können nur durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte vorgenommen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Abfallwirtschaft Osterode am Harz sind alle Änderungen wie z. B. Personenzahl, Nutzungsänderung, Eigentümerwechsel schriftlich binnen 4 Wochen mitzuteilen.
Die Gebühren richten sich nach dem bereitgestellten Behältervolumen und dem Leerungsintervall. Für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch eines Abfallbehälters wird zusätzlich eine Tauschgebühr erhoben. Die Inanspruchnahme eines Behälterschlosses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung für die Abfallwirtschaft Osterode am Harz festgelegt.