Überschwemmungsgebiete
Um Menschen oder Güter vor den Risiken bei Hochwasser besser schützen zu können, werden unter anderem Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
In Überschwemmungsgebieten sind viele Handlungen verboten oder stehen unter Erlaubnisvorbehalt.
Mehr Informationen und die zuständigen Ansprechpersonen liefert Ihnen die Dienstleistung Überschwemmungsgebiete.
Im Landkreis Göttingen sind an folgenden Gewässern Überschwemmungs-gebiete festgesetzt worden (bestehende Überschwemmungsgebiete):
Festsetzungen aus dem Zeitraum um 1910
- Nieme (Varlosen bis zur Weser)
- Rodebach (Billingshausen bis Kreisgrenze Northeim)
- Eller (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
- Hahle (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
- Suhle (Germershausen bis zur Hahle)
Schede (Volkmarshausen bis zur Weser) (festgesetzt am 13.05.2005)
Im Gegensatz zu diesen Ü-Gebieten werden seit 2007 die Ü-Gebiete auf Grundlage der Abflussmenge eines statistisch im Mittel einmal in 100 Jahren (HQ100) auftretenden Hochwassers ermittelt.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ermittelt derzeit nach und nach die Bereiche der Gewässer oder Gewässerabschnitte, die von einem hundertjährigen Hochwasser überschwemmt werden. Diese Bereiche werden jeweils in Arbeitskarten dargestellt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt sind die so ermittelten Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert und gelten bis zur Festsetzung durch den Landkreis Göttingen als festgesetzt.
Schwülme (neu festgesetzt am 12.12.2012):
Leine (neu festgesetzt am 12.06.2013):
Weser (neu festgesetzt am 30.09.2013):
Werra (neu festgesetzt am 30.09.2013):
Fulda (neu festgesetzt am 30.09.2013):
Rhume (neu festgesetzt am 4.12.2013):
Garte (neu festgesetzt am 21.05.2014):
Harste (neu festgesetzt am 12.11.2014):
Rase-Grundbach (neu festgesetzt am 12.11.2014):
Aue (neu festgesetzt am 29.04.2015):
Dramme (neu festgesetzt am 16.03.2016)
Schneenbach (neu festgesetzt am 16.03.2016)
Wendebach (neu festgesetzt am 17.07.2020)
Folgende Überschwemmungsgebiete im Landkreis sind bisher vorläufig gesichert:
Hahle seit 05.03.2014:
Nathe seit 05.03.2014:
Nieme seit 12.03.2014
Schede seit 12.03.2014
Suhle seit 19.03.2014
bearbeitet am 17.07.2020