Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind durch Verordnung des Landkreises Göttingen festgesetzte Gebiete. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten dient allgemein
- dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes
- und/oder dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind.
Im Landkreis Göttingen bestehen zurzeit 15 Landschaftsschutzgebiete:
- LSG "Pipinsburg" vom 02.08.1965
- LSG "Rhumequelle" vom 11.10.1968
- LSG "Fulda und Fuldaufer" vom 19.12.1984
- LSG "Harz" (Osterode am Harz) vom 27.11.2000 mit einer Größe von ca. 36.712 ha
- LSG "Leinebergland" vom 17.12.2004 mit einer Größe von 25.938 ha
- LSG "Untereichsfeld" vom 11.05.2005 mit einer Größe von 11.179 ha
- LSG "Weserbergland - Kaufunger Wald" vom 13.07.2005 mit einer Größe von 29.890 ha
- LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" vom 30.03.2011 mit einer Größe von 1.600 ha
- LSG "Reinhäuser Wald" vom 03.07.2019 mit einer Größe von ca. 1.216 ha
- LSG "Kaufunger Wald" vom 20.06.2018 mit einer Größe von ca. 955 ha
- LSG "Göttinger Wald" vom 30.10.2018 mit einer Größe von ca. 2.673 ha
- LSG "Schwülme und Auschnippe" vom 23.05.2019 mit einer Größe von ca. 157 ha
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LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" vom 28.02.2020 mit einer Größe von 574 ha
- LSG "Iberg bei Bad Grund" vom 11.03.2020 mit einer Größe von ca. 76 ha
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LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" vom 02.12.2020 mit einer Größe von ca. 339 ha
Die Landschaftsschutzgebiete "Leinebergland" und "Untereichsfeld" enthalten Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld" und dienen insoweit der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Die Flächen der Landschaftsschutzgebiete "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden", "Kaufunger Wald", "Schwülme und Auschnippe", "Weper, Gladeberg und Aschenburg" und "Iberg bei Bad Grund" und "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" sind Teil des Europäischen Ökologischen Netzes "Natura 2000“, die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der FFH-Gebiete 170, 143, 402, 132, 145 und 447.
Das Landschaftsschutzgebiet "Reinhäuser Wald" enthält die Flächen des FFH-Gebietes 110 "Reinhäuser Wald", das Landschaftsschutzgebiet "Göttinger Wald" enthält die Flächen des FFH-Gebietes 138 "Göttinger Wald" im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Göttingen. Teilbereiche enthalten Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld", die zusammen einen Teil des Europäischen Ökologischen Netzes "Natura 2000" darstellen.
In den Landschaftsschutzgebieten sind bestimmte Handlungen und Eingriffe verboten oder stehen unter Erlaubnisvorbehalt. Für die Erteilung dieser Erlaubnis steht Ihnen unter der Dienstleistung Landschaftsschutzgebietserlaubnis ein Antragsformular zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten, die zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ausgewiesen wurden, erhalten Sie unter folgendem Link.
Das Landschaftsschutzgebietssystem umfasst circa 60 % der Landkreisfläche. Einen Überblick bietet Ihnen die Übersichtskarte, die Sie auch herunterladen können:
Den Verordnungstext und die Überblickskarte für das jeweilige Landschaftsschutzgebiet können Sie hier herunterladen:
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Pipinsburg"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Rhumequelle"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Fulda und Fuldaufer"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Leinebergland"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Untereichsfeld"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Weserbergland - Kaufunger Wald"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Reinhäuser Wald"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kaufunger Wald"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Göttinger Wald"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Schwülme und Auschnippe"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Weper, Gladeberg und Aschenburg"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Iberg bei Bad Grund"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz"
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
bearbeitet am 18.12.2020