Naturdenkmale
Naturdenkmale sind einzelne Naturschöpfungen die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutzes bedürfen.
Sie und ihre nähere Umgebung dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen, die der Verkehrssicherungspflicht des entsprechenden Naturdenkmales dienen. Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Eigentümer des Naturdenkmales verantwortlich. Dies bedeutet, dass er – in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde - notwendige Vorkehrungen treffen darf und muss, um Gefahren für Andere abzuwenden.
Die gesamten Naturdenkmale im Kreisgebiet werden durch eine Verordnung des Landkreises Göttingen ausgewiesen.
Im Kreisgebiet gibt es zurzeit 70 Naturdenkmale. Dabei handelt es sich um Bäume oder Baumgruppen. Die genauen Standorte der Naturdenkmale können Sie den Karten „Anlage 2 der Verordnung“ entnehmen. Einen Überblick über die Naturdenkmale bietet Ihnen das „Verzeichnis der Naturdenkmale“.
Der Erhalt der Naturdenkmale wird vom Landkreis durch fachliche Beratung und im Einzelfall durch Zuschüsse gefördert.
Falls Sie in Ihrer Umgebung herausragende Naturschöpfungen kennen, die noch nicht in die Naturdenkmalliste aufgenommen sind, oder nähere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter der Dienstleistung Naturdenkmalpflege
bearbeitet am 10.08.2018