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Gesetzlich geschützte Biotope - wozu?

Warum sind Biotope geschützt? Welche Biotope sind geschützt? Was sind Magerrasen und Nasswiesen?



Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotope unter gesetzlichem Schutz. Hierunter fallen unter anderem:
 

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer. Dazu gehören auch die uferbegleitende natürliche oder naturnahe Vegetation, Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmte Bereiche. Darunter fallen sowohl die früher eigens aufgeführten naturnahen Bach- und Flussabschnitte als auch naturnahe Kleingewässer sowie andere naturnahe Binnengewässer.
  2. weitere „nasse“ Biotope wie Röhrichte, Quellbereiche, Nasswiesen und Sümpfe, Großseggenrieder, Binnenlandsalzstellen,
  3. trockene Biotope wie offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen oder auch Magerrasen, offene Felsbildungen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  4. besondere Waldtypen wie Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder
  5. natürliche Höhlen und Erdfälle
  6. Bergwiesen

 

Diese Lebensräume gehören zu den am stärksten gefährdeten in Niedersachsen. Sie beherbergen eine große Zahl von Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören unter anderem Schmetterlinge, Heuschrecken, Amphibien, sowie Pflanzenarten wie Orchideen, Seggen und Binsen, die durch das Vernichten ihrer Lebensräume ebenfalls vom Aussterben bedroht sind. Diese Lebensräume verdienen also unseren Schutz. Sie sind jedoch nicht nur schutzwürdig, sie sind seit 1990 unmittelbar gesetzlich geschützt gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), früher § 28a Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG). Das Zerstören solcher Biotope ist verboten und kann hohe Bußgelder zur Folge haben.

 

Das Land Niedersachsen hat in einem Kartierschlüssel festgelegt, welche Kriterien die Biotope erfüllen müssen, damit der gesetzliche Schutz gilt. Das wichtigste Kriterium ist dabei die vorhandene Vegetation.

 

Beispiele für gesetzlich geschützte Biotope:

 

1. Nasswiesen und Sümpfe
Nasswiesen sind vor mehreren Jahrhunderten durch extensive bäuerliche Nutzung entstanden. Die Flächen wurden ein- bis zweimal jährlich zur Heugewinnung gemäht oder sie wurden vom Vieh beweidet. Sie sind meist reich an Seggen - zum Beispiel Wiesen-Segge - oder Binsen - wie zum Beispiel Flatter-Binse - oder an bestimmten Hochstauden wie etwa die Kohldistel. Gefährdete Arten sind unter anderen Breitblättriges Knabenkraut, Hirse-Segge und Sumpfschrecke. Bei extensiver Nutzung ohne Düngung sind Nasswiesen sehr artenreich, mit zum Teil über 50 Arten auf einer Wiese. Wenn sie brachfallen, breiten sich meist wenige konkurrenzstarke Pflanzenarten aus. Es entwickeln sich daraus Sümpfe oder Röhrichte, die dann auch geschützt sind. Nasswiesen, Sümpfe und Röhrichte wurden in den letzten Jahrzehnten stark dezimiert durch Trockenlegung, beziehungsweise Drainagen, Umbruch zu Ackerland und Überbauung.

 

2. Magerrasen
Magerrasen sind ebenfalls durch extensive Nutzung im Mittelalter entstanden. Es sind meist alte Schafhutungen oder Triften, über die bis in die 50er Jahre mehrmals jährlich die Schafherde des Dorfes zog. Magerrasen auf Kalk sind besonders artenreich. Hier kommen zum Beispiel Fiederzwenke, Golddistel, Dreizähniges Knabenkraut und andere Orchideen sowie Fransen-Enzian vor. Typische Insekten sind Schmetterlinge wie Bläulinge und Heuschrecken wie beispielsweise Dornschrecken. Viele Arten sind inzwischen gefährdet.

 

Magerrasen verbuschen schnell, seit die Nutzung in den 60er Jahren ausgeblieben ist. Sie verlieren dann schnell ihren Artenreichtum. Dezimiert wurden sie außerdem durch Umwandlung zu Ackerland, Intensivgrünland oder Aufforstung.

 

3. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer, unter anderem naturnahe Bach- und Flussabschnitte
Im Gegensatz zu Nasswiesen und Magerrasen sind Bäche und Flüsse natürlich entstandene Biotope. Geschützt sind solche Bäche, die bisher nicht oder wenig durch menschliche Einflüsse wie Begradigung, Verrohrung, Uferbefestigung und Gewässerverschmutzung beeinträchtigt wurden.

 

Sie haben meist einen naturnahen Gehölzsaum aus Erlen oder Weiden und zeichnen sich durch vielfältige Strukturen wie Uferabbrüche, Auskolkungen, Sand- und Kiesbänke aus. Die Dynamik des Wassers schafft hier Naturnähe. Gefährdete Tierarten an und in Bächen sind zum Beispiel die Wasseramsel oder Fischarten wie Groppe, Bach-Neunauge und Schlammpeitzger.

 

Diese Gruppe Biotoptypen enthält neben den eigentlichen Bach- und Flussabschnitten auch naturnahe Bereiche in der Bach- beziehungsweise Flussaue, beispielsweise Altarm und Flutrasen.

 

Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope

 

Im Landkreis Göttingen wurden die gesetzlich geschützten Biotope erfasst und die Eigentümer über den gesetzlichen Schutz informiert, außer bei Bächen. Der derzeitige Stand der Erfassung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Gesetzlich geschützte Biotope im Landkreis GöttingenPDF-Datei (28 KB)

 

Wenn Sie als Eigentümer oder Nutzer eines gesetzlich geschützten Biotops Fragen dazu haben, Sie die Nutzung Ihrer Fläche ändern wollen oder Sie sonst an geschützten Biotopen interessiert sind, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpersonen.

 

erstellt am 08.03.2000
bearbeitet am 10.08.2018

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