Archivübersicht
Aktuelles aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Suchergebnisse für alle Kategorien - Gesamtübersicht [1 - 10 von 89]
Die Gemeinde Friedland hat beim Landkreis Göttingen die Erteilung einer Planfeststellung gemäß § 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Hochwasserschutz in Niedernjesa, aufgeteilt in zwei Bauabschnitte (Süd und Nord), beantragt. Es sollen Hochwasserschutzdämme und Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt werden und an zwei Bereichen Abgrabungen zur Schaffung von Retentionsraum entstehen.
Im Winterhalbjahr – von Oktober bis Ende Februar – sind der Rückschnitt oder die Beseitigung von Hecken und Gebüschen grundsätzlich möglich. Kurz vor Ablauf der Frist häufen sich beim Landkreis Göttingen Anfragen und Hinweise zu diesem Thema.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau/ die Wiederherstellung des „Ührder Teiches“ mit Rückhaltefunktion im Einzugsgebiet des „Dorster Mühlenbaches“ oberhalb der Ortschaft Dorste.
Der Landkreis Göttingen zeichnet den Beitrag von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern zum Klimaschutz aus. Für Wohngebäude, die energieeffizient gebaut oder saniert wurden, wird die Grünen Hausnummer verliehen.
Über sieben Milliarden Tonnen Abfall fallen laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen weltweit jedes Jahr an, davon über zwei Milliarden Tonnen Siedlungsabfall.
Unsachgemäß entsorgte Abfallhaufen aus Rasen- und Heckenschnitt sind für die Umwelt ein Problem.
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, durch Verordnung gem. der §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ein Überschwemmungsgebiet für den Wendebach festzusetzen.
Abfallwirtschaft Göttingen: Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt Termine und Hinweise zu Bündelung und Transport.
In den Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedarf die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis.
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete "Leinebergland", "Untereichsfeld" sowie "Weserbergland-Kaufunger Wald". Ziel ist, dass sonstige Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Bestattungswälder bei entsprechender Zustimmung des Landkreises im Aufstellungsverfahren zum Bauleitplan auch in Landschaftsschutzgebieten bauplanungsrechtlich dargestellt werden können. Die entsprechenden Entwürfe werden in der Zeit vom 12.08.2019 bis 13.09.2019 bei allen betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt.