Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet "Seeburger See" (FFH-Gebiet 140)
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass einer aufgrund des FFH-Gebietes 140 ("Seeburger See") angepassten Naturschutzgebietsverordnung „Seeburger See“. Der entsprechende Entwurf nebst Karten und Begründung wird in der Zeit vom 20.04.2021 bis 21.05.2021 bei der Samtgemeinde Radolfshausen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei der Samtgemeinde Radolfshausen sowie bei der unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden. Die Unterlagen stehen auch hier zur Verfügung:
bearbeitet am 29.03.2021