Verordnungsentwurf Landschaftsschutzgebiet "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" FFH-Gebiet 372
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass einer Landschaftsschutzgebiets-
verordnung "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" – FFH-Gebiet 372 (LSGVO). Der entsprechende Entwurf nebst Karten und Begründung wird in der Zeit vom 09.02.2021 bis 10.03.2021 bei der Gemeinde Staufenberg und der Stadt Hann. Münden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei der Gemeinde Staufenberg, der Stadt Hann. Münden sowie bei der unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden. Die Unterlagen stehen auch hier zur Verfügung:
bearbeitet am 12.01.2021