Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet „Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche“ (FFH-Gebiet 134)
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung „Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche“ – FFH-Gebiet 134 (NSGVO). Der entsprechende Entwurf nebst Karten und Begründung wird in der Zeit vom 17.08.2020 bis 18.09.2020 bei der Samtgemeinde Gieboldehausen, der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinde Hattorf am Harz sowie der Stadt Herzberg am Harz zur Einsichtnahme ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei der Samtgemeinde Gieboldehausen, der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinde Hattorf am Harz und der Stadt Herzberg am Harz sowie bei der unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden. Die Unterlagen stehen auch hier zur Verfügung:
bearbeitet am 07.08.2020