Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet „Mausohr-Jagdgebiet Leinholz“ (FFH-Gebiet 447)
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung „Mausohr-Jagdgebiet Leinholz“ – FFH-Gebiet 447 (LSGVO). Der entsprechende Entwurf nebst Karten und Begründung wird in der Zeit vom 06.07.2020 bis 07.08.2020 bei der Gemeinde Friedland zur Einsichtnahme ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei der Gemeinde Friedland und der unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden. Die Unterlagen stehen auch hier zur Verfügung:
bearbeitet am 23.06.2020