EU-Zulassung
Nach EU-Recht benötigen bestimmte Lebensmittelbetriebe eine "EU-Zulassung".
Hierzu gehören Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch-, Milch- oder Ei-produzierende Betriebe) sowie Großküchen, die
- selbst schlachten
- mehr als ein Drittel ihrer Produkte an eine Filiale oder Wiederverkäufer liefern oder
- Kunden im Umkreis von mehr als 100 km beliefern.
Nach europäischem Lebensmittelrecht stellen diese Betriebe als Multiplikatoren ein erhöhtes Risiko dar und müssen dementsprechend europaweit festgelegte Mindeststandards erfüllen.
Um den Vollzug landesweit einheitlich zu regeln, erfolgen diese EU-Zulassungen in Niedersachsen durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die Abnahmekontrolle durch das LAVES gliedert sich in die Bereiche Betriebskontrolle und Kontrolle des betrieblichen Eigenkontrollsystems.
mehr Informationen des LAVES