Planfeststellung
Der Landkreis Göttingen nimmt die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Kreisstraßen sowie für Bundes- und Landesstraßen wahr. Ausnahmen davon ergeben sich durch die im Bedarfsplan für die Bundesstraßen genannten Maßnahmen. Durch den Landkreis Göttingen planfestgestellte Maßnahmen können beispielsweise der Ausbau einer Ortsdurchfahrt oder der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes, eines Radweges oder auch einer Linksabbiegespur sein.
Wir veröffentlichen auf diesen Seiten die aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und die Planfeststellungsbeschlüsse zu Baumaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Die Beschlüsse sind das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens, welches in der Regel folgendermaßen abläuft:
- Planfeststellungsunterlagen werden dem Landkreis Göttingen vorgelegt. Betreffen die Baumaßnahmen Bundes- und Landesstraßen, erstellt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs die Pläne dazu. Betreffen die Baumaßnahmen Kreisstraßen, handelt es sich um den eigenen Wirkungskreis des Landkreises Göttingen und der Fachbereich Bauen, Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr legt die Pläne vor.
- Einwände, der von der Maßnahme Betroffenen, werden durch den Landkreis Göttingen gesammelt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB), das sind Versorgungsunternehmen, Landwirtschaftskammer, Polizei und dergleichen werden aufgefordert eine Stellungnahme zur Maßnahme zu geben.
- Der Planfeststellungsbeschluss wird erstellt. Dabei werden die vom Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebenden Interessen ausgeglichen.
- Der Planfeststellungsbeschluss nebst den planfestgestellten Unterlagen wird in der jeweils betroffenen Gemeinde ausgelegt. Bei größeren Projekten kann eine öffentliche Bekanntmachung u.a. im Amtsblatt des Landkreises Göttingen erfolgen.
Gesetzliche Grundlage der Aufgabenwahrnehmung ist § 38 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).
Die Kreisstraße 342 zwischen Barterode und Adelebsen soll ausgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Am 18.04.2019 wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Im Zuge des Verfahrens hat es eine Planänderung gegeben. Auf den ursprünglich geplanten straßenbegleitenden Radweg von Barterode bis zum Abzweig zur Gemeindeverbindungsstraße nach Wibbecke soll verzichtet werden und stattdessen eine Radwegverbindung über Wirtschaftswege durch das Zeller Feld geschaffen werden.
Frau S. Neisen |
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