Schornsteinfeger
Der Landkreis Göttingen ist Aufsichtsbehörde über die im Kreisgebiet tätigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Für jeden der 16 Kehrbezirke ist eine Bezirksschornsteinfegermeisterin / ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Die Kehrbezirksinhaber erfüllen ihre Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz, dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Für eine Terminvereinbarung mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister wenden Sie sich bitte ausschließlich an diesen.
Die für Sie zuständige Kehrbezirksinhaberin beziehungsweise den Kehrbezirksinhaber können Sie hier ermitteln. Weiterhin können alle zugelassenen Betriebe, für die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten hier eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger keine feste Erreichbarkeit per Telefon haben. Der Tätigkeitsbereich liegt vorwiegend im Außendienstbereich. In den meisten Fällen haben Sie aber die Möglichkeit, eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Bei Beschwerden oder Problemen mit der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger können Sie sich an das Amt für Ordnung und Verkehr des Landkreises Göttingen wenden.
Weitere Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie unter der Dienstleistung-Beschreibung "Schornsteinfeger".