Jagd und Fischerei
Wer jagen möchte, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines muss man die deutsche Jägerprüfung bestehen.
Wer an niedersächsischen Gewässern fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Die Fischereischeine werden von der jeweiligen Gemeinde des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeindeverwaltung.
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke mit jeweils gesetzlich festgelegten Mindestgrößen.