Präventiver erzieherischer Jugendschutz
Das Jugendalter ist eine besondere Zeit im Leben von Mädchen und Jungen. Nie wieder sind Menschen so aufnahmebereit und wandlungsfähig. In diesen Jahren der seelischen Achterbahnfahrt haben Mädchen und Jungen Lust und Neugier auf Unbekanntes, neue Erfahrungen, Grenzen auszutesten und Risiken einzugehen.

Gesellschaftlichen Bedingungen verändern sich rapide. Es bieten sich unendliche Angebote - aber nicht selten verbunden mit Gefahren für eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz) beinhaltet den vorbeugenden und erzieherischen Aspekt. Damit Mädchen und Jungen für sich und andere Verantwortung übernehmen können, sollen sie in ihrer Entwicklung unterstützt werden, sich zu kritik- und entscheidungsfähigen jungen Menschen zu entwickeln. Dazu werden pädagigische Konzepte entsprechend dem Alter, dem Geschlecht und des Lebensalltags entwickelt.
Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte und Multiplikatoren werden durch Angebote unterstützt, befähigt und sensibilisiert, um Probleme und Konflikte von Mädchen und Jungen zu erkennen und zu lösen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst:
- Sucht
- Gewalt, Aggression, Mobbing
- politischer Extremismus
- neureligiöse Bewegungen
- Medien
- Häusliche Gewalt
- sexueller Missbrauch
- Kindesmisshandlung, Vernachlässigung
- Sexualpädagogik
- Gesundheitserziehung
- Jugendarbeitsschutz
Informationen und Arbeitsmaterialien zu den Themenbereichen finden Sie unter den weiterführenden Links.
Wir bieten:
- Informationsmaterial und Beratung zu allgemeinen und spezifischen Fragen
- Informationsveranstaltungen
- pädagogische Bildungs- und Erlebnisangebote
- Informations- und Fortbildungsangebote für Eltern, pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren
- Koordination, Beratung und Zusammenarbeit mit und von Arbeitskreisen, Fachgremien und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort (Jugendbüros, Vereine, Verbände)
bearbeitet am 10.12.2018