Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige
Das Arbeitslosengeld II umfasst:
die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Mehrbedarfe
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- einmalige Leistungen
Leistungen erhalten nur Personen, die:
- mindestens 15 Jahre alt sind und das Renteneintrittsalter, welches je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahren liegt, noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind (erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit - 6 Monate - außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.),
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Um Leistungen in Form des Arbeitslosengeldes II zu erhalten, sind bestimmte Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Leitfaden SGB II.
bearbeitet am 23.08.2018