Einführung der grünen Komposttonne

Im Altkreis Osterode am Harz wird im Jahr 2019 die Getrenntsammlung von Bioabfällen eingeführt: die grüne Komposttonne für Abfälle aus Küche und Garten wird erstmals im April 2019 geleert.
Grundsätzlich besteht für alle Haushalte die Pflicht, die Komposttonne zu nutzen. Wenn Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert werden, kann eine kleinere Behältergröße gewählt oder in begründeten Ausnahmefällen – bei vollständiger Eigenkompostierung – eine Befreiung vom Benutzungszwang beantragt werden.
Aufgestellt werden die neuen Komposttonnen im März 2019. Die Komposttonne wird 14-täglich im Wechsel mit dem Restabfallbehälter geleert.
Die Sammlung von Grünabfällen, also Baum- und Strauchschnitt, bleibt zunächst unverändert. Ab dem Jahr 2020 wird sie während des Sommers (Juni bis September) monatlich, im Frühjahr und Herbst weiterhin 14-täglich durchgeführt.
Die Antworten auf alle weiteren Fragen finden Sie hier.
1. Warum wird die Komposttonne eingeführt?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, die Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln und zu verwerten (§ 11 KrWG). Dieser Verpflichtung kommt nunmehr auch die Abfallwirtschaft Osterode am Harz nach und führt die Komposttonne ein.
2. Wird die Komposttonne wegen der Fusion eingeführt?
Die Einführung der Komposttonne im Altkreis Osterode am Harz hat mit der Fusion nichts zu tun. Noch im Sommer 2013 hat der damalige Landkreis Osterode am Harz eine Restabfallanalyse durchführen lassen. Diese hat dann erstaunliche Ergebnisse gezeigt: mehr als 50% des Restabfalls besteht aus organischen Abfällen. Ein Jahr später (2014) wurde vom Kreistag des Landkreises Osterode am Harz der Grundsatzbeschluss zur flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung von Bioabfällen gefasst. Da die Abfallwirtschaften der beiden Altkreise Göttingen und Osterode am Harz harmonisiert werden sollen, sollten vor der Fusion keine anderslaufenden Weichen gestellt werden, deshalb die spätere Umsetzung.
3. Ist eine Befreiung von der Komposttonne möglich?
Ja, grundsätzlich schon, wenn alle für die Kompostierung geeigneten Materialien auf dem eigenen Grundstück fachgerecht kompostiert werden und der erzeugte Kompost auch selbst verwendet wird. Es muss ausreichend Ausbringungsfläche dafür da sein.
4. Was ist der Unterschied zwischen Komposttonne und Biotonne?
Es gibt keinen Unterschied. Im Landkreis Göttingen werden die Abfallbehälter für Bioabfälle Komposttonnen genannt.
5. Richtet sich das Volumen der Komposttonne nach der Anzahl der gemeldeten Personen oder nach Haushalten?
Das Volumen der Komposttonne wird grundsätzlich entsprechend dem Bedarf frei wählbar sein. Dabei ist das Regelvolumen von 7,5 l pro Person und Woche zu beachten. Da die Komposttonne alle 2 Wochen geleert wird, berechnet sich das Regelvolumen wie folgt:
Anzahl auf dem Grundstück gemeldeten Personen ×7,5 l ×2 Wochen =Mindestvolumen der Komposttonne
Anzahl der Personen | Regelvolumen der Komposttonne | Mögliche Größe der Komposttonne / Kombinationen der Tonne |
1 | 15 l | 40 l |
2 | 30 l | 40 l |
3 | 45 l | 60 l |
4 | 60 l | 60 l |
5 | 75 l | 80 l |
6 | 90 l | 40 l + 60 l = 100 l; 120 l |
7 | 105 l | 120 l |
8 | 120 l | 120 l |
9 | 135 l | 80 l + 60 l = 140 l; 120 l + 40 l = 160 l; 240 l |
10 | 150 l | 120 l + 40 l = 160 l; 80 l + 80 l = 160 l; 240 l |
Usw. |
6. Was kommt in die Komposttonne?
In der Komposttonne dürfen alle organische Küchen- und Speisereste, sowie Kaffeesatz, Tee- und Kaffeefilter, entsorgt werden, außer rohe Fleisch- und Fischreste und Knochen – die gehören in den Restabfallbehälter. Auch die Gartenabfälle wie Baum- und Rasenschnitt, sowie Fallobst, Laub dürfen in die Komposttonne. Außerdem können ebenso Sägespäne (nur aus unbehandelten Holz), Haare und Federn in die Komposttonne.
7. Wie oft werden die Behälter geleert? Kann eine Zwischenleerung erfolgen (zusätzliche Kosten?)?
Die Komposttonne wird alle 14 Tage geleert. Gebührenpflichtige Zwischenleerungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich
8. Können sich mehrere Nachbarn eine Komposttonne „teilen“ (Nachbarschaftstonne)?
Direkt aneinander grenzenden Nachbargrundstücken kann eine Komposttonne als Nachbarschaftstonne bereitgestellt werden. Das Volumen der Nachbarschaftstonne errechnet sich aus den auf diesen beiden Grundstücken gemeldeten Personen.
9. Im Winter brauche ich keine Komposttonne, nur für die Sommermonate, wenn im Garten Rasenschnitt anfällt. Ist das möglich?
Da Küchenabfälle ganzjährig anfallen, benötigen Sie auch ganzjährig eine Komposttonne oder Sie betreiben Eigenkompostierung. (siehe Frage Nr. 3)
Zusätzlich wird für die Sommermonate eine Saison-Komposttonne angeboten. Sie wird vom 1. April bis 31. Oktober geleert, bleibt aber das ganze Jahr auf dem Grundstück. Die Gebühr für die Saison-Komposttonne wird nur anteilig für die Saisonmonate berechnet.
10. Was ist der Laubsack?
Das ist ein 70 l Kraftpapiersack mit Aufdruck, der gegen Gebühr zu erwerben ist. Er kann dann z. B. mit Laub, Staudenabschnitt, kleine Ästen usw. gefüllt am Abfuhrtag der Komposttonne mit bereitgestellt werden.
11. Welche Möglichkeiten gibt es noch für die Entsorgung organischer Abfällen?
Vollständige Eigenkompostierung | Teilweise Eigenkompostierung | Keine Eigenkompostierung | |
Komposttonne | - |
⎷ (kleinere) |
⎷
|
Saison Komposttonne (01.04. - 31.10.) |
⎷ (immer möglich) |
⎷ |
⎷ (evtl. zusätzlich) |
Grünabfallsammlung |
⎷ |
⎷ |
⎷ |
Laubsack |
⎷ |
⎷ |
⎷ |
12. Wie hoch ist das Mindestvolumen für die Komposttonne?
Das Mindestvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
13. Bleibt die Grünabfall-Sammlung?
Im Jahr 2019 bleibt die Grünabfall-Sammlung unverändert. Ab 2020 findet sie von März/April bis Mai und ab Oktober/November 14-täglich statt und von Juni bis September – 28-täglich.
14. Darf ich die kompostierbaren Müllbeutel aus Plastik nehmen?
Nein. Auch so genannte „kompostierbare“ Biomüllbeutel enthalten einen Erdölanteil. Die lassen sich zwar zersetzen, aber nicht vollständig biologisch abbauen. Als Resultat entsteht Mikroplastik, das sich im Kompost, Grundwasser, Boden wiederfindet und somit in die Nahrungskette gerät.
In der Kompostier- und Vergärungsanlage müssen die Biomüllbeutel als Störstoffe aussortiert werden, da sie sonst die Qualität des Kompostes beeinträchtigen.
15. Wird kontrolliert, ob tatsächlich auf dem Grundstück kompostiert wird?
Es wird die Plausibilität der Angaben überprüft, d. h. ob ausreichende unbebaute und unbefestigte Grundstücksfläche sowie ausreichende Fläche zum Ausbringen des Kompostes etc. vorhanden ist. In Einzelfällen findet eine Überprüfung vor Ort statt.
16. Ich bin Eigenkompostierer, welche Auswirkungen hat das für mich?
Für die Eigenkompostierer bestehen die Möglichkeiten:
- Eine kleinere Komposttonne oder
- eine Saison-Komposttonne zu bestellen
- Falls tatsächlich alle geeigneten organischen Abfälle immer kompostiert werden, kann die Befreiung beantragt werden. (siehe Frage 17)
17. Muss ich als Eigenkompostierer die Komposttonne nehmen?
Für Eigenkompostierer, die alle ihre Bioabfälle fachgerecht kompostieren und auf ihren Grundstück ausbringen, besteht die Möglichkeit sich von Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen. Es kann vom Grundstückseigentümer ein Befreiungsantrag gestellt und bestätigt werden, dass alle Bedingungen erfüllt werden. Bedingungen für einen Befreiungsantrag:
- Fachgerechte Kompostierung
- Ausreichender und geeigneter Platz für Eigenkompostierung
- Zugang zum Kompost für alle Bewohner des Grundstückes
- Ausbringfläche für Kompost ( 25 m2 pro Bewohner des Grundstückes), ausreichende unbefestigte Nutzfläche
18. Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich von der Komposttonne befreit werde?
Für die Befreiung von der Komposttonne müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Bewohner des Grundstückes müssen einen Zugang zum Kompost haben
- Von dem Grundstückseigentümer muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden
19. Warum darf kein rohes Fleisch in die Komposttonne?
Rohes Fleisch in der Komposttonne fängt schnell an zu faulen, mit erheblichen Folgen: sehr unangenehmer Geruch, Insekten und Tiere werden angezogen. Deswegen sollen die rohen Fleisch- und Fischreste, sowie Knochen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
20. Was kann man gegen Gerüche sowie Würmer und Maden in der Komposttonne tun?
Um die Verbreitung von Gerüchen und Insekten zu vermeiden, sollte man die Komposttonne insbesondere im Sommer an einen schattigen Platz stellen (Carport, Garage, Nord/Ostwand des Hauses). Die nassen Küchenabfälle sollten in Papiertüten gesammelt werden oder mit Zeitungspapier bzw. Küchenkrepp umwickelt werden.
21. Welche Behältergrößen werden angeboten?
Die Komposttonnen werden in folgenden Größen angeboten: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Das Regelvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
22. In welchem Rhythmus werden die Komposttonnen geleert?
Die Komposttonne wird abwechselnd zum Restabfallbehälter alle 14 Tage geleert. Die ersten Termine stehen dann im Abfallkalender 2019.
23. Was kostet die Komposttonne?
Die Höhe der Abfallgebühren wurde vom Kreistag am 05.09.2018 beschlossen. Die Volumengebühr für die Komposttonne im 2019 beträgt 1,15 € / Liter. Es wird keine Grundgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren für 2019 können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Restabfallbehälter | Komposttonne | |||
14-tägl. Leerung | Grundgebühr € / Jahr | Volumengebühr € / Jahr | Gesamtgebühr € / Jahr | Gesamtgebühr € / Jahr |
40 l | 58,54 | 76,80 | 135,34 | 46,00 |
60 l | 64,24 | 115,20 | 179,44 | 69,00 |
80 l | 69,94 | 153,60 | 223,54 | 92,00 |
100 l | 92,57 | 192,00 | 284,57 | 115,00 |
120 l | 92,57 | 230,40 | 322,97 | 138,00 |
140 l | 92,57 | 268,80 | 361,37 | 161,00 |
160 l | 92,57 | 307,20 | 399,77 | 184,00 |
180 l | 92,57 | 345,60 | 438,17 | 207,00 |
200 l | 92,57 | 384,00 | 476,57 | 230,00 |
220 l | 117,25 | 422,40 | 539,65 | 253,00 |
240 l | 117,25 | 460,80 | 578,05 | 276,00 |
770 l | 240,65 | 1.478,40 | 1.719,05 | *885,50 |
1100 l | 344,85 | 2.112,00 | 2.456,85 | *1.265,00 |
28-tägl. Leerung | ||||
40 l | 37,57 | 38,40 | 70,97 | Aus hygienischen Gründen nicht möglich |
60 l | 48,86 | 57,60 | 106,46 | Aus hygienischen Gründen nicht möglich |
*nur für Modellversuche, Gärtnereibetriebe, Friedhöfe auf Antrag
24. Wenn ich schon eine Tonne nehmen muss, kann ich dann nur die billigste (kleinste) bestellen?
Die Größe der Komposttonne ist von der Anzahl der Personen, die diese Tonne nutzen werden, abhängig. Das Regelvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
25. Was soll ich tun, wenn der Abfall in der Komposttonne festgefroren ist?
Um ein Festfrieren des Bioabfalls zu verhindern, sorgen Sie bitte dafür, Ihre Bioabfälle möglichst trocken in die Komposttonne zu werfen. Feuchte Abfälle sollen in Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Papiertüten eingepackt werden. Sollte trotz allem der Bioabfall einmal festfrieren, könnte zum Beispiel mit einem Spaten der Inhalt der Komposttonne vorsichtig gelockert werden.
26. Darf gespritztes Obst oder Gemüse auch in die Komposttonne?
Kleine Mengen (haushaltsübliche) vom gespritzten Obst und Gemüse dürfen in die Komposttonne.
27. Die Tonne ist voll beladen zu schwer für mich, gibt es eine Möglichkeit, dass die Tonne vom Grundstück geholt wird?
Die Option wird gegen Gebühr angeboten. Die Höhe der Gebühr wurde vom Kreistag am 05.09.2018 beschlossen. Die jährliche Gebühr für das Holen der Komposttonne vom Grundstück bis 15 Meter einfache Wegstrecke beträgt pro Behälter 231,55 €, von 15 bis 30 Meter einfache Wegstrecke 463,11 €.
28. Darf ich die Tonne nur mit einem Abfall befüllen (z. B. nur Gras)?
Der Abfall aus der Komposttonne wird schon im Sammelfahrzeug mit den Inhalten der anderen Tonnen vermischt. Die Homogenität des Inhaltes einer Tonne hat damit keine negativen Auswirkungen bei den Kompostierung- bzw. Vergärungsprozessen in der Anlage.
29. Darf ich Zitrusfrüchte in die Komposttonne werfen?
Ja, die Zitrusfrüchte gehören in die Komposttonne.
30. Wird eine Wäsche der Tonnen angeboten?
Ja, es wird die Möglichkeit geben, die Tonne gegen Gebühr reinigen lassen. Für das Spülen der Komposttonne beträgt die Gebühr je Behälter und Spülvorgang 19,16 €.
31. Wie kann ich Abfälle, die in der Tonne kleben, entfernen?
Selbst reinigen oder gegen Gebühr reinigen lassen.
32. Darf ich auch große Aststücke in der Tonne entsorgen?
Für die sperrigen Gartenabfälle ist die Grünabfallsammlung besser geeignet. Sonst besteht die Gefahr, dass die Tonne zu schwer wird und bei der Leerung beschädigt wird.
33. Dürfen in die Komposttonne auch Fäkalien, z. B. von meinem Hund, Mist von Nutztieren?
Die Fäkalien von Haus- und Nutztieren dürfen nicht in die Komposttonne. Die gehören in den Restabfall.
34. Dürfen in die Tonne tote Kleintiere, wie Vogel, Hamster, Mäuse?
Nein. Diese Kleintiere dürfen auf dem eigenen Grundstück ausreichend tief vergraben werden. Sonst gehören sie in den Restabfall.
35. Darf ich Pflanzen (Blumen, Tomatenpflanzen) in die Tonne werfen?
Selbstverständlich dürfen alle pflanzlichen Abfälle (ohne Topf, ohne Verpackung) in der Komposttonne entsorgt werden.
36. Darf ich Sand und Steine in die Tonne werfen?
Sand und Steine sind anorganische Abfälle, die nicht in die Komposttonne gehören.
37. Dürfen Sägespäne, Haare und Holzwolle rein?
Haare, Feder, Holzwolle und Sägespäne vom unbehandelten Holz dürfen in die Komposttonne.
38. Dürfen kleinste Fehlbestandteile (z. B. Metallklammer) hinein?
Die Bioabfälle darf man nur frei von Störstoffen in die Komposttonne werfen. Die Metallklammer vom Teebeutel darf dran bleiben.
39. Kann ausschließlich Rasenschnitt hinein?
Rasen-, Strauchschnitt, Laub, und andere Grün- und Gartenabfälle dürfen bedenkenlos in die Komposttonne hinein. Die Tonne darf aber nur so befüllt werden, dass sie nicht zu schwer ist und problemlos gerollt und geleert werden kann.
40. Wird die Tonne auch in den Wintermonaten geleert?
Die Komposttonne wird ganzjährig alle 2 Wochen geleert.
41. Welcher Standplatz ist sinnvoll?
Ein idealer Standplatz für die Komposttonne ist ein schattiger, geschützter/ überdachter, eher kühler (z. B. Garage, Carport) Platz.
42. Kann Küchenkrepp mit den Gemüseabfällen hinein?
Ja, gern. Es wird empfohlen die feuchten Essensreste in Küchenkrepp, Zeitungspapier einzuwickeln oder Papiertüten zu nutzen, das Papier hilft die Abfälle trockener zu halten.
43. Wird die Komposttonne zu meinem Grundstück zugeordnet?
Ja, jede Komposttonne ist mit einem Chip ausgestattet und mit dem zugehörigen Grundstück „verheiratet“.
44. Wie kann ich meine Komposttonne von den anderen unterscheiden?
Auf der Komposttonne wird ein Aufkleber mit der Adresse und einem Barcode sein. Personengezogene Daten sind dort nicht hinterlegt. Sind mehrere Komposttonnen auf dem Grundstück, dürfen sie mit ablösbaren Aufklebern gekennzeichnet werden.
45. Was ist ein Startpaket?
Neben den Komposttonnen soll jeder Haushalt auch ein sogenanntes Startpaket bekommen. Das besteht aus:
- Einem Vorsortiergefäß von rund 5 Liter für die Küche
- Papiertüten als Einlage für den Vorsortierer
- Einer Infobroschüre
- Hinweisen für fremdsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger
Abfallberatung Osterode am Harz |
![]() ![]() ![]() |
Landkreis Göttingen - Außenstelle
Am Bahnhof 4 37520 Osterode am Harz |
Telefon: 05522 960-4777
|