Gebührenpflichtige Sonderleistungen Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott
Als gebührenpflichtige Sonderleistungen bietet der Landkreis Ihnen die Eilabholung, das Holen aus der Wohnung/Keller (Abholung Plus) sowie die Abholung mit Wunschtermin von Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott an.
Die Höhe der jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Das Formular kann nach dem Ausdrucken ausgefüllt und unterschrieben an die dort angegebene Anschrift geschickt werden.
Ihre Fragen zu den Sonderleistungen beantworten wir gern unter:
Abfallhotline 0551 525-2473/2474 oder abfallberatung-goe@landkreisgoettingen.de
Wenn Sie bis zum nächsten regulären, gebührenfreien Sperrmülltermin nicht warten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott kurzfristig abholen zu lassen (zum Antragsformular).
Sie können oder möchten Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott zum Zweck der Abholung nicht selbst aus dem Haus tragen und am Straßenrand bereitstellen? Nutzen Sie die Möglichkeit der Abholung der sperrigen Abfälle aus der Wohnung oder dem Keller (zum Antragsformular).
Sie möchten den Abholtag für Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott selbst bestimmen, da Sie z. B. von außerhalb anreisen müssen oder umziehen wollen? Beantragen Sie die Abholung zu einem bestimmten Termin (zum Antragsformular).