Der Landkreis Göttingen weist darauf hin, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine von Bürger*innen der Jahrgänge 1953 bis 1964 bereits hätten getauscht werden müssen. Die Dokumente haben somit ihre Gültigkeit verloren.
Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt eine Frist bis zum 19.01.2024 für den Umtausch in das aktuelle Format des EU-Kartenführerscheins.
Um Bußgelder zu vermeiden, rät die Kreisverwaltung allen Betroffenen zum Umtausch.
Der neue Führerschein kann in den Führerscheinstellen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz ohne vorherige Terminvereinbarung während der Servicezeiten beantragt werden.
Zur Beantragung wird lediglich ein biometrisches Passbild, der gültige Personalausweis sowie der alte Führerschein benötigt. Sollte dieser nicht vom Landkreis Göttingen oder Osterode am Harz ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese kann dort telefonisch beantragt werden.
Rückfragen können am Standort Göttingen unter 0551 525 -2627, -2240 oder -2224 oder am Standort Osterode unter 05522 960 -4371, -4372 oder -2203 erfolgen.
Im Altkreis Göttingen nehmen auch die Bürgerbüros der Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Hann. Münden, die Umstellungsanträge ihrer Einwohner*innen entgegen.
Um diesen Service auch für Bürger*innen im Altkreis Osterode am Harz anbieten zu können, wird dieses Angebot sukzessive in den teilnehmenden Gemeinden ausgebaut. Einwohner*innen der Städte Bad Lauterberg, Bad Sachsa, der Gemeinden Walkenried und Bad Grund können ihre Anträge im jeweiligen Bürgerbüro abgeben.
Betroffene Einwohner*innen der Stadt Göttingen müssen ihre Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Göttingen tauschen.
Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein derzeit nicht tauschen.
Führerscheinumtausch, Fristen für den Umtausch in das aktuelle Format
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