Koordinierungsstelle Umsetzung der Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

»Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen«

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtlicher Vertrag der 2011 im Europarat ausgearbeitet wurde und seit 2018 in Deutschland als Bundesgesetz gilt.

Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Verfassungen zu verankern und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen. Für eine zielgerichtete Umsetzung benötigt es eine koordinierte Politik, um das Problem der strukturellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden.

Gewalt

Frauen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen, häufig aus dem Grund, weil sie Frauen sind. Diese Gewalt wird als geschlechtsspezifisch bezeichnet. Sie findet häufig im sozialen Nahraum statt, ist aber ebenso von struktureller Natur und damit ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Der Begriff häusliche Gewalt umfasst laut der Istanbul-Konvention geschlechtsspezifische Gewalt, die im gleichen Haushalt oder innerhalb der Familie stattfindet, unabhängig davon ob es sich um Partner*innen oder Ex-Partner*innen handelt und ob  diese im selben Haushalt oder getrennt voneinander leben. Sie richtet sich außerdem an Kinder, die von Gewalt betroffen oder mitbetroffen sind.

Nach der Übereinkunft tritt Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen auf, die alle gleichermaßen zu bekämpfen sind: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt.

Forderungen der Istanbul-Konvention

  • Stärkung der Gewaltprävention
  • Langfristig finanzierten Gewaltschutz
  • Konsequente Strafverfolgung
  • Tatsächliche Gleichstellung

Geschlechtsspezifische Gewalt im Landkreis Göttingen

In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau auf Grund geschlechtsspezifischer Gewalt getötet. Laut des statistischen Bundesamtes werden 89 Prozent der Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben (sexuell) belästigt. Auch im Landkreis Göttingen bestätigen sich diese Zahlen. Frauen erfahren Gewalt, weil sie Frauen sind. Diese endet manchmal sogar tödlich. Die Zahlen von Frauen, die bei Beratungsstellen im Landkreis Göttingen Hilfe suchen, sind seit 2020 um 24 Prozent gestiegen und bleiben auf diesem hohen Niveau.

Aufgaben der Koordinierungsstelle:

  • Ansprechperson für Fachstellen und Institutionen
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung von lokalen Akteur*innen
  • Analyse und Monitoring der kommunalen Umsetzung
  • Erstellung lokaler Aktionspläne
  • Ausbau und Stärkung der Präventionsarbeit
  • Einschlägige Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit: intern, kommunal, regional, landes- und bundesweit

Kontakt

Mirja Liisa Ramola

Koordinatorin Istanbul-Konvention

Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen

Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Tel.: 0551 525-2620

Mail: ramola@landkreisgoettingen.de

 

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