Frau.Macht.Demokratie.: Mentoring-Programm für mehr Frauen in der Politik

Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2026 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung das Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie.“ wieder aufgelegt. Interessierte Frauen haben die Gelegenheit, sich ein Jahr lang mit Kommunalpolitik vertraut zu machen.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Göttingen und der Landkreise Göttingen und Northeim werden das Programm gemeinsam mit praxisorientierten Angeboten begleiten.

Die niedersächsischen Kommunalparlamente sind im Durchschnitt nur zu 31 Prozent weiblich. Mit 45 Prozent fällt die Stadt Göttingen positiv auf. Allerdings war das schon mal und kann das noch besser werden. Teilnehmerinnen des Mentoring-Programms können von den Erfahrungen aktiver Politiker*innen profitieren und durch eine Kandidatur einen Einstieg in einen Orts-, Gemeinde- oder Stadtrat, Kreistag oder die Regionsversammlung finden. „Die Perspektiven, Erfahrungen und Ideen von Frauen sind elementar für ein gutes Gleichgewicht und Miteinander in unserer Gesellschaft“, so der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi in seinem Aufruf zum Programmstart.

Ebenso sind erfahrene Kommunalpolitiker*innen aufgerufen, als Mentor*innen im Programm dabei zu sein. Sie führen die Nachwuchspolitikerinnen in die Politik ein, lassen sich über die Schulter schauen, teilen ihre eigenen Erfahrungen und unterstützen die Neueinsteigerinnen auf dem Weg zur Kandidatur. Gleichzeitig können sie auch von anderen Perspektiven und Impulsen der Mentees profitieren.

Das Mentoring-Programm wird bereits zum siebten Mal von der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. durchgeführt und beginnt mit einer Kick-Off Veranstaltung in Hannover am 24. Januar 2025. Drei überregionale Fachveranstaltungen ergänzen das Programm ebenso wie eine regionale Unterstützung durch kommunale Gleichstellungsbeauftragte.

Bewerbungen von interessierten Frauen sowie von aktiven Mandatsträger*innen sind im September und Oktober über die Website frau-macht-demokratie.de möglich.

Flyer 2024

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsstelle

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Niedersächsischen Verfassung und dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.

Arbeitsgrundlage für die Herstellung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen der Auftrag, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen einzuleiten, die

  • vorhandene Diskriminierungen beseitigen
  • bestehende Benachteiligungsstrukturen verändern
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Wirklichkeit werden lassen
  • und Geschlechtergerechtigkeit herstellen

Gleichstellungsdefizite müssen weiterhin abgebaut werden. Dies bezieht sich auf die berufliche Gleichstellung von Frauen, die längst noch nicht verwirklicht ist. Auch Kindererziehung, Haushalt und Fürsorgearbeiten sind weiterhin (fast) reine Frauensache.

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche. So sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Rentenalter – betroffen. Dies bedingt ihre stärkere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexueller Missbrauch von Kindern und Sexismus sind unverändert bestehende, strukturelle bedingte Problemkreise in unserer Gesellschaft.

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert; großen Nachholbedarf haben sie, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Dieses – und vieles mehr – muss sich im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit ändern.

In der Praxis leiten sich daraus folgende Aufgaben ab:

  • Aktionsbündnisse z. B. zum Internationalen Frauentag, zum Internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen und zum Equal Pay Day unterstützen
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen beitragen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen in allen Fragen der Gleichberechtigung
  • Organisation von Bildungsangeboten, Seminaren und frauenspezifischen Kulturveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen
  • Mitarbeit in den politischen Gremien, um geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Sichtweisen in die politische Debatte einzubringen

Stabsstelle: Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 228

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