Flagge zeigen zum Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Jedes Jahr werden am 25.11.2022 anlässlich des Internationalen Tages „Nein zu Gewalt an Frauen“ Flaggen vor öffentlichen Gebäuden gehisst. In Göttingen wechselt das traditionelle Flaggehissen zwischen dem Rathaus und dem Kreishaus.

 

In diesem Jahr fand das traditionelle Flaggehissen mit der stellvertretenden Landrätin Maria Gerl-Plein und Anja Krause, Dezernentin für Soziales und Kultur der Stadt Göttingen vor dem Neuen Rathaus am Hiroshimaplatz in Göttingen statt. Die Flaggen sollen darauf aufmerksam machen, dass Frauen unverändert von jeglicher Form von geschlechtsspezifischer und struktureller Gewalt betroffen sind. Gemäß der Istanbul-Konvention handelt es sich bei Gewalt gegen Frauen eindeutig um eine Menschenrechtsverletzung.

„Statistisch gesehen haben bereits mehr als zwölf Millionen Frauen allein in Deutschland Gewalt erfahren“, betonte Anja Krause. Jeden Tag versuche ein Mann, eine Frau zu töten, jeden 3. Tag gelinge ein solcher Femizid“, so Krause. „Die Täter sind meist Männer, weil sie glauben, dass sie über den Körper der Frau verfügen können“, machte die Sozialdezernentin deutlich und verwies auf die Weltgesundheitsorganisation WHO, die Gewalt als eines der größten Gesundrisiken für Frauen erklärte.

Maria Gerl-Plein betonte: „Gewalt gegen Frauen ist auch im Landkreis Göttingen allgegenwärtig. Wir sind aufgefordert zu handeln. Die Istanbul-Konvention benennt Frauen im ländlichen Raum als besonders vulnerable Gruppe.“ Die Wege zu Unterstützungsmöglichkeiten seien zu lang. „Männer aus verschiedensten Schichten und Bildungsständen tun Frauen Gewalt an“, so Gerl-Plein.

Die Anna Maierl vom Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen sprach für das Göttinger Frauenforum und verwies auf die Lage der Frauen in Afghanistan und im Iran. Die aktuelle Lage verdeutliche, wie wichtig der intersektionale Blick für die Außenpolitik sei, so Maierl.

Unterstützt wurde die Aktion von den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Göttingen und des Landkreis Göttingen, von den Koordinierungsstellen der Istanbul Konvention sowie von zahlreichen Frauenberatungsstellen, Kreistags- und Stadtratsabgeordneten, der Polizeiinspektion Göttingen sowie weiteren Akteur*innen

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsstelle

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Niedersächsischen Verfassung und dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.

 

Arbeitsgrundlage für die Herstellung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen der Auftrag, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen einzuleiten, die
 

  • vorhandene Diskriminierungen beseitigen
  • bestehende Benachteiligungsstrukturen verändern
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Wirklichkeit werden lassen
  • und Geschlechtergerechtigkeit herstellen


Gleichstellungsdefizite müssen weiterhin abgebaut werden. Dies bezieht sich auf die berufliche Gleichstellung von Frauen, die längst noch nicht verwirklicht ist. Auch Kindererziehung, Haushalt und Fürsorgearbeiten sind weiterhin (fast) reine Frauensache.

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche. So sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Rentenalter – betroffen. Dies bedingt ihre stärkere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexueller Missbrauch von Kindern und Sexismus sind unverändert bestehende, strukturelle bedingte Problemkreise in unserer Gesellschaft.

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert; großen Nachholbedarf haben sie, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Dieses – und vieles mehr – muss sich im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit ändern.

In der Praxis leiten sich daraus folgende Aufgaben ab:
 

  • Aktionsbündnisse z. B. zum Internationalen Frauentag, zum Internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen und zum Equal Pay Day unterstützen
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen beitragen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen in allen Fragen der Gleichberechtigung
  • Organisation von Bildungsangeboten, Seminaren und frauenspezifischen Kulturveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen
  • Mitarbeit in den politischen Gremien, um geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Sichtweisen in die politische Debatte einzubringen

Stabsstelle: Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 228

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