Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, plant den Umbau des Knotenpunktes B 241 / L 525 westlich von Osterode am Harz. Der plangleiche Knotenpunkt im Verknüpfungsbereich der B 241 und L 525 soll zu einem kleinen dreiarmigen Kreisverkehr umgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Gemäß § 38 Abs. 5 Satz 5 Niedersächsischem Straßengesetz – NStrG – führt der Landkreis Göttingen als zuständige Behörde ein Planfeststellungsverfahren durch.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger möglich. Einwendungen sind bis zum 12.11.2024 einzureichen.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen) liegt zur Einsichtnahme bei der Stadt Osterode am Harz vom 27.09.2024 bis zum 28.10.2024 aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch digital auf der Homepage der Stadt Osterode am Harz einzusehen.
Einige Planunterlagen (Übersichtskarte, Übersichtslageplan und Lagepläne) sind zudem hier einsehbar. Maßgebend ist jedoch der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).