Planfeststellungsverfahren: Für den Umbau des Knotenpunktes B 241 / L 525 "Feldbrunnen" bei Osterode am Harz

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, plant den Umbau des Knotenpunktes B 241 / L 525 westlich von Osterode am Harz. Der plangleiche Knotenpunkt im Verknüpfungsbereich der B 241 und L 525 soll zu einem kleinen dreiarmigen Kreisverkehr umgebaut werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Gemäß § 38 Abs. 5 Satz 5 Niedersächsischem Straßengesetz – NStrG – führt der Landkreis Göttingen als zuständige Behörde ein Planfeststellungsverfahren durch.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger möglich. Einwendungen sind bis zum 12.11.2024 einzureichen.

Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen) liegt zur Einsichtnahme bei der Stadt Osterode am Harz vom 27.09.2024 bis zum 28.10.2024 aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch digital auf der Homepage der Stadt Osterode am Harz einzusehen.

Einige Planunterlagen (Übersichtskarte, Übersichtslageplan und Lagepläne) sind zudem hier einsehbar. Maßgebend ist jedoch der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).

Bekanntmachung Planauslegung vom 19.09.2024

Planfeststellung

Der Landkreis Göttingen nimmt die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Kreisstraßen sowie für Bundes- und Landesstraßen wahr. Ausnahmen davon ergeben sich durch die im Bedarfsplan für die Bundesstraßen genannten Maßnahmen. Durch den Landkreis Göttingen planfestgestellte Maßnahmen können beispielsweise der Ausbau einer Ortsdurchfahrt oder der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes, eines Radweges oder auch einer Linksabbiegespur sein.

Wir veröffentlichen auf diesen Seiten die aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und die Planfeststellungsbeschlüsse zu Baumaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Die Beschlüsse sind das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens, welches in der Regel folgendermaßen abläuft:

  • Planfeststellungsunterlagen werden dem Landkreis Göttingen vorgelegt. Betreffen die Baumaßnahmen Bundes- und Landesstraßen, erstellt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs die Pläne dazu. Betreffen die Baumaßnahmen Kreisstraßen, handelt es sich um den eigenen Wirkungskreis des Landkreises Göttingen und der Fachbereich Bauen, Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr legt die Pläne vor.
  • Einwände, der von der Maßnahme Betroffenen, werden durch den Landkreis Göttingen gesammelt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB), das sind Versorgungsunternehmen, Landwirtschaftskammer, Polizei und dergleichen werden aufgefordert eine Stellungnahme zur Maßnahme zu geben.
  • Der Planfeststellungsbeschluss wird erstellt. Dabei werden die vom Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebenden Interessen ausgeglichen.
  • Der Planfeststellungsbeschluss nebst den planfestgestellten Unterlagen wird in der jeweils betroffenen Gemeinde ausgelegt. Bei größeren Projekten kann eine öffentliche Bekanntmachung u.a. im Amtsblatt des Landkreises Göttingen erfolgen.

Gesetzliche Grundlage der Aufgabenwahrnehmung ist § 38 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).

Fachdienst: Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 332

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